Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter in der Teilnehmergemeinschaft Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 25.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.09.2017 ö 5

Sachverhalt

Am 19.07.2017 fand die Vorstandswahl der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Mittelneufnach statt. Zu wählen waren ein Gemeindevertreter und dessen Stellvertreter und vier Vorstandsmitglieder mit deren Stellvertreter (wobei mindestens ein Vertreter und sein Stellvertreter aus Reichertshofen kommen muss).

Die Vorsitzende wurde als Vertreterin der Gemeinde Mittelneufnach in den Vorstand gewählt. Als deren Stellvertreter ist Gemeinderatsmitglied Alois Auer gewählt worden (sie erhalten keine Entschädigung).

Die gewählten Vorstandsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die gewählten Stellvertreter nur dann, wenn sie das gewählte Mitglied vertreten. Da jeder aber auf dem Laufenden sein sollte, werden die Mitglieder um Teilnahme vom ALE gebeten. Das ALE und die Teilnehmergemeinschaft regen an, dass die Stellvertreter ebenfalls das Entgelt erhalten sollten. Dies müsste die Gemeinde komplett übernehmen. 

Diskussionsverlauf

Die Höhe für eine Aufwandsentschädigung wird kurz angesprochen.
Die gewählten Vorstandsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung (9,60 € hiervon 40 % Gemeinde und 60 % TNE).
Gemeinderat Gottfried Wenger stellt den Antrag, dass bis auf weiteres eine Aufwandsentschädigung bezahlt wird.

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach übernimmt die Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter der Mitgliederversammlung in der Teilnehmergemeinschaft Mittelneufnach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Müller und Gemeinderat Happacher nehmen an der Beschlussabstimmung wegen pers. Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht teil.

Datenstand vom 17.10.2017 11:47 Uhr