Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 647, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 26.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.07.2017 ö 7.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Bauort:                        Augsburger Straße 4
Fl.-Nr.:                                647, Gemarkung Langenneufnach

Der Vorsitzende reicht dem Gemeinderat die Planunterlagen zur Einsicht.

Diskussionsverlauf

In der Beratung legt der Gemeinderat fest, dass nachstehender Hinweis in den Antrag aufgenommen wird: Die Entwässerungsleitung bis zum gemeindlichen Abwasserkanal ist ausreichend zu dimensionieren. Der Gemeinde ist die entsprechende Dimensionierung nachzuweisen. Das Wohngebäude wird im Bereich der Neufnach errichtet. Eine Überflutung kann nicht ausgeschlossen werden. Der Bauherr hat eigene Schutzmaßnahmen zu treffen. Im Falle von Überflutungsschäden wird die Gemeinde keine Entschädigung leisten.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2017 10:48 Uhr