Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten auf Fl.-Nr. 647, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 26.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.07.2017 ö 7.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten
Bauort:                        Augsburger Straße 4
Fl.-Nr.:                                647, Gemarkung Langenneufnach

Der Vorsitzende reicht dem Gemeinderat den Bauantrag zur Ansicht.

Diskussionsverlauf

In der Beratung legt der Gemeinderat fest, dass folgender Hinweis in den Bauunterlagen vermerkt wird: Die Entwässerungsleitung zum gemeindlichen Abwasserkanal muss aufgrund der vielen Wohnungen ausreichend dimensioniert werden. Der Gemeinde ist der entsprechende Nachweis zu erbringen. Das Mehrfamilienhaus wird im Bereich der Neufnach errichtet. Eine Überflutung kann nicht ausgeschlossen werden. Der Bauherr hat eigene Vorkehrungen zu treffen. Im Falle von Überflutungsschäden wird die Gemeinde keine Entschädigung leisten. Die vorgesehenen Stellplätze für das Wohngebäude dürfen nicht durch den jetzt vorhandenen Autohandel genutzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2017 10:48 Uhr