Neubau Musikerheim
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 13.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In seiner außerordentlichen Sitzung hat der Musikverein mehrheitlich dem Vorhaben den oberen Stock des alten Feuerwehrhauses zu einem Musikerheim umzubauen zugestimmt.
Beim notwendigen Pachtvertag wurden noch Änderungswünsche vorgebracht. Nachstehende Änderungen werden vom Musikverein gewünscht:
- § 3 Nr. 4:
Alt: Sollte das Pachtverhältnis nach Ablauf der Pachtzeit nach Abs. 1 nicht verlängert werden, ist dem Pächter der Verkehrswert ........
Neu: Bei Beendigung des Pachtverhältnisses, unabhängig aus welchem Grund, ist dem Pächter der Verkehrswert ......
§ 5 Nr. 1:
Hierbei sollte noch geregelt werden, dass bei Reparaturen in den nächsten Jahren an Dach, Fassade, Fenster der Verpächter zuständig ist.
Vorschlag aus der Mitgliederversammlung:
An den Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten bzgl. der "übrigen" Einrichtungen sowie des "Gemeinschaftseigentums" (wie z.B. Fassade, Dach, etc.) hat sich der Pächter nicht zu beteiligen. Die Kosten werden alleine vom Verpächter getragen.
Der Vorsitzende trägt den Pachtvertrag mit den Änderungen vor.
Diskussionsverlauf
In der Beratung werden verschiedene Passagen des Pachtvertrages besprochen. Der Vertrag soll von Pachtvertrag auf Mietvertrag abgeändert werden. Aus dem Gemeinderat wird über die außerordentliche Mitgliederversammlung berichtet.
Beschluss
Der Mietvertrag wird mit den vorgetragenen
Änderungen beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2017 09:50 Uhr