Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 1299/7, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 13.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Fl.-Nr.: 1299/7, Gemarkung Langenneufnach
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12, „Südlich der Krumbacher Straße“, rechtskräftig vom 28.01.2005 und wurde bereits in der Sitzung vom 13.04.2016 behandelt.
Dem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt und von der Unteren Bauaufsichtsbehörde positiv beschieden.
Bei einer Kontrolle durch das Landratsamt wurde nun festgestellt,
dass die Lage von Wohngebäude und Garage um je 1,0 m nach Westen vom genehmigten Bauantrag abweicht.
Demnach werden folgende Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
1. Das Hauptgebäude überschreitet die Baugrenze nach Westen nun um 8,30 m.
Laut Bebauungsplan muss das Hauptgebäude innerhalb des Baufensters errichtet werden.
2. Die Garage überschreitet die Baugrenze nach Osten um 3,70 m und steht 4,30 m von der östlichen Grundstücksgrenze entfernt. Laut Bebauungsplan müssen Garagen an der Grundstücksgrenze oder innerhalb des Baufensters errichtet werden.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag
und stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5
Datenstand vom 28.09.2017 09:50 Uhr