Breitbandausbau - Teilnahme am Programm "Höfebonus"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 25.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 3

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 15.11.2016 hat die Regierung von Schwaben der Gemeinde einen Betrag von 465.652,00 € für den Breitbandausbau bewilligt. In diesem Zusammenhang wies die Regierung  darauf hin, dass der Förderhöchstbetrag insgesamt 650.000,00 €  für diesen Zweck beträgt. Es bestünde damit die Möglichkeit, ein zweites Verfahren im Rahmen des sogenannten „Höfebonusses“ anzustoßen. Dies kommt nach Auskunft von Herrn Kopperschmidt dann in Frage, wenn bereits ein Zuwendungsbescheid vorliegt und mit dem „Höfebonus“ 75 % des Förderbetrages abgerufen werden. In dem zweiten Verfahren ist es dem Vernehmen nach erforderlich, dass mind. 80 % der Anschlüsse innerhalb der Erschließungsgebiete einen FTTB-Ausbau erhalten.

Diskussionsverlauf

In der Beratung zeigt der Vorsitzende anhand eines Lageplanes die Erschließungsbereiche.
Im Gemeinderat wird die Breitbandversorgung in der Ortsmitte bemängelt. Diese liegt nicht bei 50.000 Mbits. Der Vorsitzende erläutert, dass die Istanalyse eine Versorgung von 50.000 Mbits ergeben hat.
Ferner wird vor Beschlussfassung gewünscht, dass die Gesamtausbaukosten für die Breitbanderschließung für die im Beschluss genannten Bereiche vorliegen.
Der Vorsitzende erklärt, dass erst die Istanalyse und die Markterkundung durchgeführt werden müssen. Erst danach werden die Ausbaukosten ermittelt.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach stößt ein zweites Verfahren für die Breitbanderschließung im Rahmen des Höfebonusses für die folgenden Erschließungsgebiete an: Birkenweg 22; Birkenweg 24, Hummelhof (Wörishofer Straße 31), Alter Sportplatz (Krumbacher Straße 15); Übernachtungshaus DPSG (Flur Nr. 1473/1). Die Istanalyse und die Markterkundung werden zum angegebenen Preis von 920,00 € netto durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.11.2017 10:42 Uhr