Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Betrieb eines Handels für gebrauchte Kraftfahrzeuge auf Fl.-Nr. 646, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 25.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 5.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Betrieb eines Handels für gebrauchte Kraftfahrzeuge

Bauort:        Augsburger Straße 8

Fl.-Nr.:        646, Gemarkung Langenneufnach

Der Gemeinderat sieht die Planunterlagen ein.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Das Grundstück liegt im Nahbereich der Neufnach. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es zu Überflutungen kommen kann. Der Eigentümer muss deshalb selbst geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz treffen. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt keine Kosten bei auftretenden Hochwasserschäden. Sie wird aus der Schadensersatzpflicht ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2017 10:42 Uhr