Voranfrage: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Fl.-Nr. 542/7, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 25.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 5.5

Sachverhalt

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes überträgt der Vorsitzende aufgrund persönlicher Beteiligung den Vorsitz an 2. Bürgermeister Gerald Eichinger.

2. Bürgermeister Gerald Eichinger erläutert den Sachverhalt. Das geplante Bauvorhaben bewirkt eine Nachverdichtung der Bebauung.

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses

Bauort:                Tulpenweg 3

Fl.-Nr.:                        542/7 Gemarkung Langenneufnach

Geplant wird der Bau eines Einfamilienhauses mit Garage.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach stellt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bebauung des Grundstückes außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen (unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen) ohne Anerkennung einer Verpflichtung in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Josef Böck nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil. Im Anschluss an die Abstimmung übernimmt 1. Bürgermeister Josef Böck die Leitung der Sitzung.

Datenstand vom 16.11.2017 10:42 Uhr