Vorlage der Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 01.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 01.08.2017 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2016 wurde am 13.06.2017 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 19.07.2017 verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss möchte bitte seine Sitzung terminieren.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2016. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.09.2017 10:34 Uhr