Billigungs- und erneuter Auslegungsbeschluss wegen Änderung des Umgriffs Bebauungsplan Nr. 14 "Kirchenbauer"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 16.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 16.08.2017 ö 2.2

Sachverhalt

Aufgrund der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 14 „Kirchenbauer“ ist eine erneute Auslegung erforderlich. Dabei kann nach § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB kann die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 14 „Kirchenbauer“ mit der Änderung des Geltungsbereiches und den auf dieser Sitzung gefassten Abwägungsbeschlüssen in der Fassung vom 16.08.2017. Diese berührt die Grundzüge der Planung. Aus diesem Grund wird die Verwaltung beauftragt, eine erneute Auslegung  mit der verkürzten Frist von 14 Tagen gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB durchzuführen. Gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Otto für die Teilnahme an der Sitzung. Sie verlässt die Sitzung um 20:15 Uhr.

Datenstand vom 14.09.2017 10:17 Uhr