Haushaltsplan 2019 - Beschluss einer abweichenden Verwaltungsumlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinschaftsversammlung Stauden, 20.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 20.11.2018 ö 2

Sachverhalt

Die VG-Umlage wird in 2019 wiederum von der Regelung des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VGemO abweichen. Es ist daher eine ausdrückliche Beschlussfassung einer abweichenden Verwaltungsumlage erforderlich. Es wird Einstimmigkeit benötigt. Die Verwaltung würde einen allgemeinen Beschluss für die Zukunft vorschlagen (Variante „Ab dem…“).

Beschluss

Ab dem  Haushaltsjahr 2019 wird die Verwaltungsumlage abweichend von der Regelung des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VGemO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen; maßgebend ist die auf der Grundlage der letzten Volkszählung fortgeschriebene  Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12. des vorvorigen Jahres  (Art. 8 Abs. 1 Satz 3 VGemO). Der Anteil der Verwaltungsumlage, der sich auf den Betrieb des gemeinsamen Bauhofes bezieht (Bauhofumlage), wird im auf das jeweilige Haushaltsjahr folgenden Jahr spitz auf die Mitgliedsgemeinden nach dem Verhältnis der im Haushaltsjahr tatsächlich von den Gemeinden in Anspruch genommenen produktiven Bauhofarbeiterstunden (d.h. ohne Stunden für Leitung, Koordination, Besprechung, Fortbildung, Fahrten, Urlaub, Krankheit etc.) abgerechnet. Vorab werden jedoch die Kosten des Kaufes des Streusalzes (7711.5701) nach dem Verhältnis der jeweils pro Gemeinde tatsächlich angefallenen Winterdienststunden verteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Cornelia Thümmel nimmt ab 19.40 Uhr an der Sitzung teil.

Datenstand vom 10.12.2018 11:46 Uhr