Neubau einer Naturstein-Stützwand auf den Fl.-Nrn. 1979, 1986
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 21.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau einer Naturstein-Stützwand
Fl.-Nr.: 1979 und 1986, Gemarkung Langenneufnach, OT Unterrothan
Der vorliegende Bauantrag stellt eine Ergänzung zum Bauantrag für die „Erweiterung einer bestehenden Gerätehalle“ des Bauherrn dar, der in der Gemeinderatssitzung am 21.06.2017 positiv beschieden wurde.
Bei einer Ortseinsicht des Landratsamtes wurde festgestellt, dass zur Hangsicherung Natursteine ohne die entsprechende Bauerlaubnis verbaut wurden.
Im Gegensatz zur Planzeichnung des neuen Antrage
s wurde die Hangsicherung mit einzelnen, verschieden großen Natursteinen und nicht als Mauerverbund mit entsprechender Fundamentierung ausgeführt.
Im östlichen Bereich der Fl.-Nr. 1986 verläuft ein gemeindeeigener Mischwasserkanal, der bei einer der Planzeichnung entsprechenden Umsetzung überbaut würde.
Um evtl. Schäden am Kanalsystem zu vermeiden, sollte bei einer Realisierung der Mauer entsprechend der Planung (Stahlbetonfundament mit Stützwand) ein Nachweis erbracht werden, dass von dem Bauvorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf den bestehenden Kanal zu erwarten sind.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Im Falle einer Umsetzung entsprechend der Eingabeplanung mit Überbauung des Kanals muss
ein Nachweis erbracht werden, dass durch die Baumaßnahme Schäden am Kanalsystem ausgeschlossen werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.03.2018 11:09 Uhr