Neuerlass der Entwässerungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 27.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.03.2018 ö 5

Sachverhalt

In der Entwässerungssatzung 2017 wurde der § 4 Abs. 5 gelöscht. Stattdessen wurde der § 5 Abs. 6 eingefügt. Nach der EWS 2017 wäre ein Anschluss an den Regenwasserkanal unzulässig, sobald eine Versickerung möglich ist (Kein Anschlussrecht). Durch die neue Regelung kann bei Versickerung oder anderweitiger  Beseitigung des Niederschlagswassers vom Anschluss- und Benutzungszwang auf Antrag und gegen entsprechenden Nachweis einer Fachfirma befreit werden.
Beide Satzungen wurden im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entwässerungssatzung vom 27.03.2018. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2018 09:37 Uhr