Antrag auf die Errichtung eines Lagerzeltes auf Fl.-Nr. 1420, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 27.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.03.2018 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Lagerzeltes

Fl.-Nr.:                                1420, Gemarkung Walkertshofen

Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet - ehemaliges Bundeswehrgelände“.

Der geplante Zeltbau soll 30 m nördlich des bereits bestehenden, gleich großen Baukörpers situiert werden.
Die Maße des Zeltes betragen ca. 50 x 20 x 7 m (l x b x h).

Es wurde eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der zulässigen Höhenlage des Erdgeschossfußbodens (textliche Festsetzungen: 15 cm über dem natürlichen Gelände) beantragt.
Wegen der erforderlichen Laderampe muss die betreffende Höhenlage mit 85 cm über dem natürlichen Gelände angesetzt werden.

Die Lage des geplanten Lagerzeltes entspricht nicht dem vorgegebenen Baufenster. Hierfür ist nachträglich eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

Diskussionsverlauf

Die Errichtung des vorgesehenen Lagerzeltes liegt im Baufenster des Bebauungsplanes.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den Befreiungen bzgl. der Erdgeschossfußbodenhöhe und dem Übertreten der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2018 09:37 Uhr