Antrag auf die Errichtung eines Lagerzeltes auf Fl.-Nr. 1420, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 27.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Lagerzeltes
Fl.-Nr.: 1420, Gemarkung Walkertshofen
Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet - ehemaliges Bundeswehrgelände“.
Der geplante Zeltbau soll 30 m nördlich des bereits bestehenden, gleich großen Baukörpers situiert werden.
Die Maße des Zeltes betragen ca. 50 x 20 x 7 m (l x b x h).
Es wurde eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der zulässigen Höhenlage des Erdgeschossfußbodens (textliche Festsetzungen: 15 cm über dem natürlichen Gelände) beantragt.
Wegen der erforderlichen Laderampe muss die betreffende Höhenlage mit 85 cm über dem natürlichen Gelände angesetzt werden.
Die Lage des geplanten Lagerzeltes entspricht nicht dem vorgegebenen Baufenster. Hierfür ist nachträglich eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Diskussionsverlauf
Die Errichtung des vorgesehenen Lagerzeltes liegt im Baufenster des Bebauungsplanes.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den Befreiungen bzgl. der Erdgeschossfußbodenhöhe und dem Übertreten der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.04.2018 09:37 Uhr