Isolierte Abweichung von den Abstandsflächen - Errichtung Carport auf Fl.-Nr. 22, Gemarkung Konradshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 17.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 17.01.2018 ö 3.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Errichtung eines Carports

Bauort:                Grimoldsrieder Str. 17

Fl.-Nr.:                        22, Gemarkung Konradshofen


In der Gemeinderatssitzung vom 06.12.2017 wurde das gemeindliche Einvernehmen versagt.

Mit Schreiben vom 19.12.2017 bittet das Landratsamt um eine Ergänzung der gemeindlichen Stellungnahme und Darlegung der entscheidungsrelevanten Gründe.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verliest die Stellungnahme des Kreisbaumeisters, Herrn Schwindling, vom Landratsamt. Der Gemeinderat folgt der Stellungnahme und legt den Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche auf 2 m fest.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von der Garagen- und Stellplatzverordnung für das geplante Bauvorhaben wird erteilt. Der vorgeschriebene Abstand zwischen Carport und der öffentlichen Verkehrsfläche wird auf 2 m festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2018 09:56 Uhr