Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses
Bauort: Am Alpenblick 14
Fl.-Nr.: 1398/1, Gemarkung Scherstetten
Der Gemeinderat sieht die Planunterlagen ein.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Birstling“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Für das Bauvorhaben ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplane
s sowie eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn auf Fl.-Nr. 125/3 nötig.
Art der Abweichung:
Betrifft § 7 – Nebenanlagen u. Nebengebäude, Satz 2 + 3 der textlichen Festsetzungen
Satz 2: Die Dachneigung der Garage muss zwischen 25° und der max. Dachneigung des Hauptgebäudes liegen.
Bei der Planung ist die Dachneigung der Garage an die Dachneigung des Wohnhauses (20°) angepasst, auch um die Firsthöhe so niedrig wie möglich zu halten.
Satz 3: Die Firsthöhe von Garagen ist auf 4,50 m begrenzt.
Die Garage ist mit einer Länge von 9 m und einem Walmdach geplant. Die zulässige Firsthöhe wird um 0,65 m überschritten, damit eine Decke eingebaut werden kann.
Abstandsflächenübernahme:
Für die Nordseite der Garage ist eine Abstandsflächenübernahme von 3,0 m auf das Flurstück 125/3 nötig.
Der Antrag ist Bestandteil des Baugenehmigungsantrages, die Nachbarunterschriften sowie die Nachbarunterschrift zur Abstandsflächenübernahme liegen vor.