Neubau eines Einfamilienhause auf Fl.-Nr. 1398/1, Am Alpenblick 14, Gemarkung Scherstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 11.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 2.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses
Bauort:                        Am Alpenblick 14
Fl.-Nr.:                                1398/1, Gemarkung Scherstetten

Der Gemeinderat sieht die Planunterlagen ein.


Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Birstling“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Für das Bauvorhaben ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplane s sowie eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn auf Fl.-Nr. 125/3 nötig.

Art der Abweichung:
Betrifft § 7 – Nebenanlagen u. Nebengebäude, Satz 2 + 3 der textlichen Festsetzungen

Satz 2: Die Dachneigung der Garage muss zwischen 25° und der max. Dachneigung des Hauptgebäudes liegen.

Bei der Planung ist die Dachneigung der Garage an die Dachneigung des Wohnhauses (20°) angepasst, auch um die Firsthöhe so niedrig wie möglich zu halten.

Satz 3: Die Firsthöhe von Garagen ist auf 4,50 m begrenzt.

Die Garage ist mit einer Länge von 9 m und einem Walmdach geplant. Die zulässige Firsthöhe wird um 0,65 m überschritten, damit eine Decke eingebaut werden kann.

Abstandsflächenübernahme:

Für die Nordseite der Garage ist eine Abstandsflächenübernahme von 3,0 m auf das Flurstück 125/3 nötig.

Der Antrag ist Bestandteil des Baugenehmigungsantrages, die Nachbarunterschriften sowie die Nachbarunterschrift zur Abstandsflächenübernahme liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit dem Antrag auf isolierte Befreiung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2018 10:37 Uhr