Neuerlass der Entwässerungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 11.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 3

Sachverhalt

In der Entwässerungssatzung 2017 wurde der § 4 Abs. 5 gelöscht. Stattdessen wurde der § 5 Abs. 6 eingefügt. Nach der EWS 2017 wäre ein Anschluss an den Regenwasserkanal unzulässig, sobald eine Versickerung möglich ist (kein Anschlussrecht). Durch die neue Regelung kann bei Versickerung oder Beseitigung des Niederschlagswassers vom Anschluss- und Benutzungszwang  auf Antrag und gegen entsprechenden Nachweis einer Fachfirma befreit werden.
Die Satzungen wurden dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entwässerungssatzung vom 11.04.2018. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2018 10:37 Uhr