Bedarfsplanung für den Kindergarten Scherstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 11.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 6

Sachverhalt

Für die Erweiterung der Betriebserlaubnis für 2 Jahre von derzeit 25 auf 35 Kinder sowie den beabsichtigten Anbau einer Krippen- bzw. altersgemischten Kindergartengruppe ist eine Bedarfsermittlung erforderlich.
Die in der derzeitigen Betriebserlaubnis genehmigten 25 Kindergartenplätze sind voll belegt. Ab 01. September 2018 ist aufgrund der Anmeldung mit 30 Kindern, davon 8 Kinder unter 3 Jahre zu rechnen. Daher muss die Betriebserlaubnis bis zum Neubau vorübergehend auf 35 Kinder erweitert werden.

Für den Anbau einer Krippen- bzw. altersgemischten Kindergartengruppe ergibt sich folgender Bedarf:

Für Kinder ab 1 Jahr besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte. Folgende Kinderzahlen (Geburten einschl. Zuzüge) wurden nach Jahrgängen ermittelt:
       
               2017                  8        
               2016                11
               2015                  6        
               2014                13        
               2013                10        
       2012                  7        
       2011                  8                
               

Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Betreuung ab dem 1. Lebensjahr wird die Erweiterung mit einer Krippengruppe geplant, d.h. künftig eine Kindergartengruppe und eine Krippengruppe. Sollte sich in der Zukunft herausstellen, dass eine Betreuung unter 2-jähriger Kinder in Scherstetten nicht erforderlich ist, soll auch ein Betrieb als 2-gruppiger Kindergarten, davon eine Gruppe als altersgeöffnete Gruppe ab 2 bis 4 Jahren, mit den dann vorhandenen Räumlichkeiten darstellbar sein. Deswegen werden hierfür bereits ausreichende Flächen eingeplant. Die Gemeinde ist sich bewusst, dass für den Bau nur ein Zuschuss für die Krippe möglich ist.

Bei Betrieb einer Krippengruppe:
Kinder der Jahrgänge 2017, 2016 und 2015 (zur Hälfte) = 21 Kinder, Annahme davon bis 15 mit Interesse/Bedarf.
Kinder der Jahrgänge 2015 (zur Hälfte), 2014, 2013, 2012 = 33 Kinder, Annahme davon bis 25 Kinder mit Interesse/Bedarf, ggf. mehr mit Ausnahmegenehmigung.

Bei Betrieb von zwei Kindergartengruppen:
Kinder der Jahrgänge 2016 und 2015 (ggf. auch Hälfe von 2014!) = 18 (abhängig davon, ab welchem Alter Bedarf!)
Kinder der Jahrgänge 2014, 2013, 2012 = 30 Kinder, Annahme davon ca. 25 Kinder mit Bedarf ggf. ein Teil auch in altersgeöffneter Gruppe.

Für das bereits erschlossene und abverkaufte Baugebiet „Am Birstling“ mit 14 Bauplätzen werden ggf. zusätzliche Plätze/Reserven in der Zukunft gebraucht. Weiterhin beabsichtigt die Gemeinde weitere Baugebiete in Scherstetten und Konradshofen mit ca. 24 Plätzen auszuweisen.

Die Kindergartenleitung liefert ein entsprechendes pädagogisches Konzept.

Diese Darstellung entspricht der Empfehlung der Kindergartenaufsicht.

Weiterhin soll auch künftig die Aufnahme von Behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern im Rahmen einer Einzelintegration grundsätzlich ermöglicht werden. Dies soll durch einen behindertengerechten Aus-/Umbau ermöglicht werden.

Diskussionsverlauf

In der Beratung zeigt der Vorsitzende den Planentwurf für den Umbau des Kindergartens.

Beschluss

Aufgrund der vorliegenden Zahlen hält die Gemeinde in ihrem Gebiet den Betrieb einer Kindertageseinrichtung bestehend aus 1 Kindergartengruppe und 1 Kinderkrippengruppe für erforderlich. Weiterhin wird die Einzelintegration Behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder für erforderlich gehalten.

Die Gemeinde Scherstetten wird durch Anbau an das Gebäude, Brunnenstraße 8 sowie durch geeignete Umbaumaßnahmen eine Kindertageseinrichtung, bestehend aus einer Kindergartengruppe und einer Krippengruppe, errichten. Die Planung für die Räumlichkeiten der Krippengruppe soll so erfolgen, dass später in diesen Räumen alternativ auch der Betrieb einer altersgeöffneten Kindergartengruppe (2 bis 4 Jahre) ermöglicht werden kann. Der Gemeinde ist bewusst, dass die hierfür anfallenden Zusatzkosten gegebenenfalls nicht zuschussfähig sind. In jedem Fall soll die Einrichtung weiterhin die Betreuung behinderter Kinder im Rahmen einer Einzelintegration ermöglichen. Die erforderlichen baulichen und einrichtungstechnischen Voraussetzungen sind zu schaffen. Die Gemeinde wird eine entsprechende Betriebserlaubnis und die Gewährung eines entsprechenden Investitionszuschusses beantragen. Die Kindergartenleitung wird ersucht, ein entsprechendes pädagogisches Konzept zu erstellen. Übergangsweise wird bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung mit höchstens 35 Kindern beantragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2018 10:37 Uhr