Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen, Fl.-Nr. 506 und 507, Gemarkung Scherstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 04.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen

Fl.-Nr.:                                506 und 507,  Gemarkung Scherstetten

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Schloßbergstraße Süd“, rechtskräftig seit 22.06.2007.

Die Vorgaben der Satzung bzgl. Art und Maß der baulichen Nutzung werden eingehalten, ein Freiflächengestaltungsplan entsprechend § 4 der textlichen Festsetzungen ist Bestandteil des Bauantrages.


Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2018 11:43 Uhr