Errichtung von Urnengräbern sowie einer Urnenwand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 04.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 4.2

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde der Standort einer Urnenwand im südlichen Bereich des Friedhofes, zwischen Friedhof und Pfarrhof, vorgeschlagen. Die bestehende alte Mauer und die auswuchernde Buchshecke müssen entfernt und ein Fundament geformt werden, damit an dieser Stelle eine Urnenwand errichtet werden kann. Beispiele für eine Urnenwand werden gezeigt. Dem Gemeinderat werden Unterlagen über naheliegende Friedhöfe zur Verfügung gestellt, auf denen Urnenwände besichtigt werden können.

Es werden weitere Standorte für Urnengräber sowie deren mögliche Gestaltung gezeigt. Vorgesehen sind ca. 6 Urnengräber, diese wären derzeit ausreichend.

Diskussionsverlauf

Im Gremium werden die Größe sowie die Gestaltung einer Urnenwand und der Urnengräbern diskutiert. Einheitliche Meinungen bestehen hinsichtlich der Größe der Urnenwand. Diese sollte lediglich 6 - 10 Fächer für Urnenbestattungen haben. In der Diskussion wird auch klar, dass der Nutzungsberechtigte eines Platzes in einer Urnenwand nur ein zeitlich begrenztes Verwahrungsrecht erwirbt. Nach Ablauf dieses Verwahrungsrechtes ist es die Aufgabe der Gemeinde, für die Bestattung der verwahrten Urne Sorge zu tragen. Der Nutzungsberechtigte eines Urnengrabes dagegen, bestattet die jeweilige Urne unmittelbar in der Grabstätte.

Die Urnengräber sollen durch eine Abgrenzung unterteilt werden.

Im Gemeinderat wird darauf hingewiesen, dass nach Fertigstellung der Urnenwand und der Ausweisung der Urnengräber der Erlass der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung nach Neukalkulation notwendig wird.

Datenstand vom 02.08.2018 11:43 Uhr