Vorlage der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Scherstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 01.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.08.2018 ö 8

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2017 wurde am 03.07.2018 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 19.07.2018 verwiesen.

Der Vorsitzende verliest den Rechenschaftsbericht und nimmt Stellung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2017. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2018 09:28 Uhr