Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1398, Gemarkung Scherstetten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Scherstetten, 05.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Fl.-Nr.: 1398, Gemarkung Scherstetten
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2018 behandelt und positiv beschieden.
Es befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Birstling I“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Da die geplante Dachneigung der Garage nicht den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, wurde nun ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.
Vorgabe der textlichen Festsetzungen - § 7.2
„Die Dachneigung der Garagen/Carports muss zwischen 25° und der maximalen Dachneigung des Hauptgebäudes liegen.“
Beantragte Befreiung
Unterschreitung der festgelegten Dachneigung auf eine Dachneigung von 20°.
Begründung
Zur Einhaltung der vorgeschriebenen 4,50 m Firsthöhe der Garage und um die Fenster auf der Ostseite des Hauses zu ermöglichen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2019 13:33 Uhr