Neuerlass der Entwässerungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 26.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.03.2018 ö 2

Sachverhalt

In der Entwässerungssatzung 2017 wurde der § 4 Abs. 5 gelöscht. Stattdessen wurde der § 5 Abs. 6 eingefügt. Nach der EWS 2017 wäre ein Anschluss an den Regenwasserkanal unzulässig, sobald eine Versickerung möglich ist (k ein Anschlussrecht). Durch die neue Regelung kann bei Versickerung oder anderweitige Beseitigung des Niederschlagswasser vom Anschluss- und Benutzungszwang auf Antrag und gegen entsprechenden Nachweis einer Fachfirma befreit werden.
Beide Satzungen wurden im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entwässerungssatzung vom 26.03.2018. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2018 12:47 Uhr