Haushaltssatzung 2018 - Genehmigung durch das Landratsamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 11

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.03.2018 nahm das Landratsamt Augsburg als Kommunalaufsichtsbehörde Stellung zur Haushaltsplanung 2018 der Gemeinde Walkertshofen. Die in § 2 der Haushaltssatzung enthaltene Kreditermächtigung wurde in voller Höhe (65.200,00  €) genehmigt. Als Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung wurde der Gemeinde die folgende Auflage erteilt:

„Bei den Abwassergebühren besteht bei überschlägiger Betrachtung ein erhebliches Defizit. Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG, § 12 KommHV soll hingegen Kostendeckung erzielt werden. Auch im Hinblick auf die eher schwachen Verwaltungshaushalte ist eine Neukalkulation der Abwassergebühren in Angriff zu nehmen. Der diesbezgl. Sachstand ist dem Landratsamt bis zum 01.08.2018 mitzuteilen. Auch im Hinblick auf ein neues Baugebiet sollte die Beitragskalkulation zur Entwässerungseinrichtung überprüft werden.“

Stellungnahme der Verwaltung: Für 2018 ist eine Überprüfung der Kanalgebühren und Kanalbeiträge der Gemeinde Langenneufnach vorgesehen. Entsprechendes wäre für die Gemeinde Walkertshofen im Laufe des Jahres 2019 möglich, so dass dann mit Wirkung zum 01.01.2020 über eine Anpassung der Kanalgebühren entschieden werden kann.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, im Laufe des Jahres 2019 eine Überprüfung der Kanalgebühren und Kanalbeiträge vorzunehmen, so dass dann mit Wirkung zum 01.01.2020 über eine Anpassung der Kanalgebühren entschieden werden kann. Die Kommunalaufsicht ist entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2018 11:23 Uhr