In der Sitzung vom 10.04.2018 rügte ein Grundstückseigentümer, dass der Zustand der Feldwege seit 2000 immer schlechter würde. Für den Unterhalt sei die Gemeinde zuständig.
Bürgermeisterin Thümmel wollte den Antrag mit E-Mail vom 02.05.2018 um 20.20 Uhr in der Sitzung vom 07.05.2018 behandeln. Sie verwies auf die Möglichkeit nach Art. 54 BayStrWG 75 % der Unterhaltskosten auf die Anlieger umzulegen. Nach Rückfrage beim Landratsamt wurde festgestellt, dass im Landkreis Augsburg keine Gemeinde bekannt ist, welche die Kosten auf die Anlieger umlegt. Der Bayerische Gemeindetag verwies lediglich auf die gesetzliche Möglichkeit mit den entsprechenden Verringerungen der Flächen für forstwirtschaftliche Flächen (auf 2/3) und minderwertige landwirtschaftliche Flächen (auf 1/3).
Mit E-Mail vom 04.05.2018 stellte der 2. Bürgermeister Kugelmann fest, dass in Mittelneufnach keine ausgebauten Feldwege im Sinne der Verordnung zu Art. 54 BayStrWG vorhanden sind. Insofern ist nach seiner Meinung die Jagdgenossenschaft als Vereinigung der Grundstückseigentümer für den Wegeunterhalt zuständig. Dies trifft laut Gemeinderat Auer nur bedingt zu, weil zumindest ein Teil der Feldwege im Rahmen der Flurbereinigung ausgebaut wurde. Hier geht nach Art. 54 Abs. 1 Nr. 1 BayStrWG die Straßenbaulast auf die Gemeinde über. Inwieweit dies zutrifft, muss der Gemeinderat selbst beurteilen. Nach § 1 Abs 1 Nr. 2 und 3 der Verordnung über die Merkmale von ausgebauten Feldwegen, müssen diese zumindest eine Trag- und Deckschicht haben. Es sind nicht alle Feldwege asphaltiert.
Nach Art. 54 Abs. 3 BayStrWG könnten die Gemeinde, selbst wenn sie Straßenbaulastträger ist, 75 % der Kosten auf die Anlieger umlegen.
In Reichertshofen werden die Wege von der Jagdgenossenschaft unterhalten. Die Gemeinde gibt einen Zuschuss von 1.000,00 € jährlich.
In Mittelneufnach werden die Feldwege von der Gemeinde unterhalten.
Aus der beiliegenden Tabelle der Kämmerei ergibt sich, dass der Privatanteil in Mittelneufnach 57 % und der Gemeindeanteil 43 % beträgt.
Somit ist klar, dass die Gemeinde jetzt schon mehr macht als die gesetzliche Verpflichtung nach Art. 54 BayStrWG (25 % Gemeindeanteil).
Aus Sicht der Jagdgenossenschaft ist der Wegeunterhalt in Mittelneufnach unter anderem wegen des Besinnungsweges und des Staudenmeditationsweges höher.
Der Verwaltungsaufwand für eine Umlegung nach Art. 54 BayStrWG ist sehr hoch. Die Rechnungen müssen dann für jeden Weg extra gestellt werden. Dann müssen für jeden Weg die erschlossenen Grundstücke ermittelt werden. Hier stellt sich die Frage, wie es sich mit den Wegen verhält, die in den Wald der Stadt Augsburg führen. Führt die Stadt über diese Wege Holzabfuhr durch oder Fahren die Lastwegen über stadteigene Wege zu den Staatsstraßen oder zur Gemeindeverbindungsstraße Reichertshofen-Grimoldsried.