Vorlage der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 03.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 03.09.2018 ö 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2017 wurde am 03.07.2018 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 19.07.2018 verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss möchte bitte seine Sitzung terminieren.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2017. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2019 10:17 Uhr