Durchfahrtverbot für LKW in Schulstraße und Raiffeisenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 19.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.11.2018 ö 6

Sachverhalt

In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Beschädigungen am Gebäude Schulstraße 4 durch vorbeifahrende LKWs.
Die von Immelstetten kommenden LKWs fahren geradeaus in die Schulstraße und dann über den Kirchplatz und die Raiffeisenstraße zu den überörtlichen Verbindungsstraßen (St 2027).
Das Gebäude an der Engstelle Schulstraße/Raiffeisenstraße, das direkt an die Straße angrenzt, wurde bereits mehrere Male von vorbeifahrenden LKWs beschädigt.
Ein zwischenzeitlich installiertes Hinweisschild (bei der Kapellenstraße) zur Staatsstraße St 2027 war für eine Umlenkung des LKW-Durchgangverkehrs nicht ausreichend.

Nach Rücksprache mit der Polizei wurde empfohlen, die Befahrbarkeit einzuschränken und an der Einfahrt Schulstraße ein Durchfahrtverbot für LKWs anzubringen mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ und Hinweis zur St 2017.
Die Beschilderung müsste dann ebenso auch an der nördlichen Einmündung Kirchheimer Straße/Raiffeisenstraße erfolgen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert über ein Durchfahrtverbot für LKWs über 7,5 to in diesem Bereich. Des Weiteren regt er an, zusätzlich in diesem Bereich eine weiße Markierungslinie für die Straßenverkehrsführung aufzutragen.
Aus dem Gemeinderat wird auch auf einige verblaste Verkehrsschilder im Ortsbereich hingewiesen. Es sollte zeitnah ein Austausch dieser Schilder erfolgen, um die Verkehrsregelung zu gewährleisten.

Beschluss

An der Einfahrt Schulstraße wird ein Durchfahrtverbot für LKWs mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ angebracht.
Die Beschilderung wird auch an der nördlichen Einmündung Kirchheimer Straße/Raiffeisenstraße angebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2018 11:36 Uhr