Während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom von 13.08.2018 bis 14.09.2018
sind folgende Stellungnahmen ohne Bedenken eingegangen:
Behörde Stellungnahme vom
Schwaben Netz GmbH 28.08.2018
Behörde Stellungnahme vom
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth 08.08.2018
Behörde Stellungnahme vom
Staatliches Bauamt Augsburg 31.07.2018
Behörde Stellungnahme vom
Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben 13.09.2018
Behörde Stellungnahme vom
Gewerbeaufsichtsamt RvS 02.08.2018
Behörde Stellungnahme vom
Bayerischer Bauernverband 20.08.2018
Behörde Stellungnahme vom
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 10.09.2018
Behörde Stellungnahme vom
Höhere Landesplanungsbehörde RvS 04.09.2018
Behörde Stellungnahme vom
Vermessungsamt Augsburg 22.08.2018
Behörde Stellungnahme vom
Handwerkskammer für Schwaben 31.07.2018
Behörde Stellungnahme vom
Bischöfliche Finanzkammer 01.08.2018
Behörde Stellungnahme vom
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und 31.07.2018
Dienstleistungen der Bundeswehr
Behörde Stellungnahme vom
Deutsche Telekom Technik GmbH 07.08.2018
Folgende Bedenken und Anregungen sind eingegangen:
Landratsamt Augsburg, Bauabteilung (31.08.2018)
zu o.g. Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen folgende Bedenken und Anmerkungen:
Das Sondergebiet sollte entsprechend Ziffer 1.4.2 der PlanzV in Plan und Legende als „SO Freiflächenphotovoltaikanlage“ (statt „S“) bezeichnet werden.
Wir weisen darauf hin, dass die in der Präambel genannte Fassung der BayBO bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes überholt sein wird.
In Ziffer 3.1 des Textteils sind die Sätze „Innerhalb des Geltungsbereichs … aus erneuerbaren Energien…“ der Festsetzung „Sondergebiet mit Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage“ anzupassen.
Nach Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde wurden die in der Äußerung nach § 4 Abs.1
BauGB genannten Punkte eingearbeitet.
Trotz der Abstimmungen mit dem Planungsbüro im Vorfeld und zuletzt am 13.07.2018 wird weiterhin der im Norden gelegene Feldrain mit überplant und befindet sich innerhalb der Modulfläche.
Dieser Rain sollte dringend erhalten und von Modulen freigehalten werden.
Hinweis: Damit die Pflege der Modulfläche maschinell einfach und somit kostengünstig erfolgen
kann, ist es notwendig, dass landwirtschaftliche Maschinen am Ende der Modulreihen in die nächste oder übernächste Reihe einfahren können und nicht rückwärts in der gleichen Reihe zurückfahren müssen. Deshalb muss zwischen Zaun und Modulen ein ausreichend breiter Wiesenstreifen erhalten werden.
Von Seiten des abwehrenden Brandschutzes bestehen folgende Anmerkungen:
- Zugänge und Zufahrten auf dem Grundstück: Falls die bauliche Anlage mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegt, ist eine Feuerwehrzufahrt vorzusehen.
- Ansprechpartner: Um einen Ansprechpartner im Schadensfall erreichen zu können, muss am Zufahrtstor deutlich und dauerhaft die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage angebracht sein und der örtlichen Feuerwehr mitgeteilt werden. Der Verantwortliche muss innerhalb einer angemessenen Frist die Örtlichkeit erreichen können.
- Organisatorische Maßnahmen: Die Photovoltaikanlage im Freigelände ist eine großflächige bauliche Anlage, wegen deren Besonderheiten ein Feuerwehrplan nach DIN 14 095 erforderlich ist. Der Plan ist in Absprache mit der Feuerwehr zu erstellen.
- Die Feuerwehrpläne sind zweifach im Format DIN A3 laminiert für die Feuerwehr zur Ver
fügung zu stellen. Eine weitere Fassung im PDF-Format ist dem Landratsamt für die Fachbereiche 30 und 60 zur Verfügung zu stellen.
- Hinsichtlich der Alarmplanung ist eine eindeutige Alarmadresse zuzuordnen.
- Für die gewaltlose Zugänglichkeit kann ein Feuerwehr-Schlüsselkasten Typ 1 (nicht VdS-anerkannt) am Zufahrtstor vorgesehen werden.
Nach Mitteilung des Fachbereichs technischer Immissionsschutz liegen aus immissionsschutzfachlicher Sicht keine Anregungen und / oder Ergänzungen vor, da in der Satzung zum Bebauungsplan ausreichend detaillierte Hinweise zum Immissionsschutz enthalten sind.