Abwägung der während der öffentliche Auslegung eingegangenen Stellungnahmen B-Plan Nr. 12 "FreiflächenPV"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 23.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom von 13.08.2018 bis 14.09.2018
sind folgende Stellungnahmen ohne Bedenken eingegangen:

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Schwaben Netz GmbH                                        28.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth                                08.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Staatliches Bauamt Augsburg                                31.07.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben                        13.09.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Gewerbeaufsichtsamt RvS                                        02.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Bayerischer Bauernverband                                        20.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten                10.09.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Höhere Landesplanungsbehörde RvS                        04.09.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Vermessungsamt Augsburg                                        22.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Handwerkskammer für Schwaben                                31.07.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Bischöfliche Finanzkammer                                        01.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und                31.07.2018
Dienstleistungen der Bundeswehr

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Deutsche Telekom Technik GmbH                                07.08.2018



Folgende Bedenken und Anregungen sind eingegangen:

Landratsamt Augsburg, Bauabteilung (31.08.2018)        

zu o.g. Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen folgende Bedenken und Anmerkungen:

Das Sondergebiet sollte entsprechend Ziffer 1.4.2 der PlanzV in Plan und Legende als „SO Freiflächenphotovoltaikanlage“ (statt „S“) bezeichnet werden.

Wir weisen darauf hin, dass die in der Präambel genannte Fassung der BayBO bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes überholt sein wird.

In Ziffer 3.1 des Textteils sind die Sätze „Innerhalb des Geltungsbereichs … aus erneuerbaren Energien…“ der Festsetzung „Sondergebiet mit Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage“ anzupassen.

Nach Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde wurden die in der Äußerung nach § 4 Abs.1
BauGB genannten Punkte eingearbeitet.

Trotz der Abstimmungen mit dem Planungsbüro im Vorfeld und zuletzt am 13.07.2018 wird weiterhin der im Norden gelegene Feldrain mit überplant und befindet sich innerhalb der Modulfläche.
Dieser Rain sollte dringend erhalten und von Modulen freigehalten werden.

Hinweis: Damit die Pflege der Modulfläche maschinell einfach und somit kostengünstig erfolgen
kann, ist es notwendig, dass landwirtschaftliche Maschinen am Ende der Modulreihen in die nächste oder übernächste Reihe einfahren können und nicht rückwärts in der gleichen Reihe zurückfahren müssen. Deshalb muss zwischen Zaun und Modulen ein ausreichend breiter Wiesenstreifen erhalten werden.

Von Seiten des abwehrenden Brandschutzes bestehen folgende Anmerkungen:
  • Zugänge und Zufahrten auf dem Grundstück: Falls die bauliche Anlage mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegt, ist eine Feuerwehrzufahrt vorzusehen.
  • Ansprechpartner: Um einen Ansprechpartner im Schadensfall erreichen zu können, muss am Zufahrtstor deutlich und dauerhaft die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage angebracht sein und der örtlichen Feuerwehr mitgeteilt werden. Der Verantwortliche muss innerhalb einer angemessenen Frist die Örtlichkeit erreichen können.
  • Organisatorische Maßnahmen: Die Photovoltaikanlage im Freigelände ist eine großflächige bauliche Anlage, wegen deren Besonderheiten ein Feuerwehrplan nach DIN 14 095 erforderlich ist. Der Plan ist in Absprache mit der Feuerwehr zu erstellen.
  • Die Feuerwehrpläne sind zweifach im Format DIN A3 laminiert für die Feuerwehr zur Ver fügung zu stellen. Eine weitere Fassung im PDF-Format ist dem Landratsamt für die Fachbereiche 30 und 60 zur Verfügung zu stellen.
  • Hinsichtlich der Alarmplanung ist eine eindeutige Alarmadresse zuzuordnen.
  • Für die gewaltlose Zugänglichkeit kann ein Feuerwehr-Schlüsselkasten Typ 1 (nicht VdS-anerkannt) am Zufahrtstor vorgesehen werden.

Nach Mitteilung des Fachbereichs technischer Immissionsschutz liegen aus immissionsschutzfachlicher Sicht keine Anregungen und / oder Ergänzungen vor, da in der Satzung zum Bebauungsplan ausreichend detaillierte Hinweise zum Immissionsschutz enthalten sind.

Beschluss

Folgende Änderungen werden vorgenommen:

Der Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde zu den Pflegearbeiten und zum freizuhaltenden Wiesenstreifen wird zur Kenntnis genommen. Die maschinelle Mähbarkeit der Fläche muss gegeben sein, Dies wird in der Bauausführung selbstverständlich so beachtet. Eine materielle Änderung des Planentwurfes ist nicht notwendig.

Begründung:

Die Hinweise zum Brandschutz werden in der Begründung aufgenommen und bei Bau und Betrieb der Anlage selbstverständlich berücksichtigt. Hierfür wird ein Kapitel „4.8. Brandschutz“ eingefügt. Dieses hat folgenden Inhalt:

„Für die PV-Anlage ist eine Zufahrt vorgesehen, diese kann auch als Feuerwehrzufahrt genutzt werden. Am Zugangstor wird zudem ein Schild mit einem örtlichen verantwortlichen Ansprechpartner für den Schadensfall angebracht. Dieser Verantwortlich wird auch der örtlichen Feuerwehr mitgeteilt.
Ein Feuerwehrplan nach DIN 14 095 wird in Absprache mit der Feuerwehr erstellt. Die Feuerwehrpläne werden zweifach im Format DIN A3 laminiert für die Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Eine weitere Fassung im PDF-Format wird dem Landratsamt für die Fachbereiche 30 und 60 zur Verfügung zu gestellt.
Hinsichtlich der Alarmplanung ist eine eindeutige Alarmadresse zuzuordnen.
Für die gewaltlose Zugänglichkeit kann ein Feuerwehr-Schlüsselkasten Typ 1 (nicht VdS-anerkannt) am Zufahrtstor vorgesehen werden.“

Der Hinweis zum Erhalt der im Norden befindlichen Rankenstruktur wird aufgenommen. Die Baugrenze wurde im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan entlang der Grenze des Landschaftsschutzgebietes gewählt. In der Praxis ist eine Überbauung der Rankenstruktur mit Zaun und Modulen nicht möglich. In der Begründung zum Bebauungsplan wird die freizuhaltende Fläche unter Kapitel 3.1.6 „Geschützte Bereiche und sonstige Ausweisungen“ mit einer Planzeichnung aufgeführt.

Planzeichnung:

Die Fläche wird im Plan mit „SO Freiflächenphotovoltaikanlage“ gekennzeichnet.

Satzung:

Die genannte Fassung der Bayerischen Bauordnung wird aktualisiert. Es wird nun auf folgende Fassung verwiesen: „(BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007, zuletzt geändert am 10. Juli 2018 (GVBI. S. 523)“.

Kapitel 3.1 wird folgendermaßen ersetzt:
Sondergebiet mit Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage
Innerhalb des Geltungsbereiches wird ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage festgesetzt. Die Anlage dient der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB.“

Umweltbericht:

Zudem werden im Umweltbericht unter Kapitel 2.8 „Schutzgut Flora und Fauna“ die Hinweise zur Rankenstruktur ebenfalls mit einer Planzeichnung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2018 08:48 Uhr