Formlose Bauvoranfrage zum Anbau eines EFH an ein Bestandshaus auf Fl.-Nr. 742/47, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 18.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 18.04.2018 ö 11.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        formlose Bauvoranfrage zum Anbau eines Einfamilienhauses an ein Bestandshaus als eine Wohneinheit

Bauort:        Fl.-Nr. 742/47, Gemarkung Langenneufnach

Straße:        Bergstraße 14

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Oberhülle 1. Änderung“ aus dem Jahr 1988 in einem ausgewiesenen Wohngebiet (WA).
Für das Grundstück ist in den Festsetzungen eine Einzelhausbebauung (I+D) vorgesehen. Die zulässige Grundflächenzahl ist mit 0,3, die zulässige Geschoßflächenzahl mit 0,5 angegeben. Die Dachform ist als Satteldach mit einer Dachneigung von 45 - 52° vorgesehen.

Das Bestandsgebäude aus den 50er Jahren soll erhalten werden und gleichzeitig als Anbau für den Neubau dienen, der im direkten östlichen Anschluss geplant ist.

Für die Umsetzung der Planung sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig:

  1. Traufhöhen:                Vorgabe: 6,5 m talseitig und 3,75 m hangseitig.
Geplant: Überschreitung der Traufe um ca. 40 cm an einer Stelle.
Überschreitungen an den Quergiebeln von 1,8 m.

  1. Dachneigung:                Vorgabe: 45 – 52°, wobei keine unterschiedlichen Neigungen                                zulässig sind.
Geplant: unterschiedliche Dachneigungen mit 30° und 40°.

  1. Dachüberstände:        Vorgabe: Traufe 0,3 m, Ortgang 0,2 m
Geplant: Überschreitungen ca. 60 cm an Ortgang und Traufe

  1. Dachfarbe:                Vorgabe: naturrot
Geplant: grau (evtl.)

  1. Kniestock:                Vorgabe: 0,30 m von Rohfußboden bis Unterkante Sparren.
Geplant: Einhaltung der Vorgaben an einer Längsseite, an der anderen Längsseite Überschreitung um ca. 1,0 m.

  1. Firstrichtung:                Vorgabe: Firstrichtung nach Nordosten.
     Geplant: Firstrichtung um 90° gedreht.





Als Gründe für die angefragten Befreiungen werden vom Antragsteller angegeben:


  • Der Neubau ist ein Fertighaus, das im Wesentlichen nicht mehr verändert werden kann.

  • Da der Bebauungsplan bereits 30 Jahre besteht, entsprechen die Festsetzungen nicht mehr den heutigen Standards

  • Das Drehen der Firstrichtung ermöglicht die Nutzung von Sonnenenergie (Südausrichtung)

  • Die erweiterten Dachüberstände dienen dem konstruktiven Holzschutz

Bessere Wohnraumnutzung durch Ausbildung eines höheren Kniestocks        .

Beschluss

Der Gemeinderat Langenneufnach stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2018 09:29 Uhr