Billigungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Im Hohenlicht"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 09.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Der Umgriff umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 1265/2,  Gemarkung Langenneufnach.
Die Firma Wagner plant auf dem Grundstück die Errichtung eines Ausstellungsgebäudes. Das Architekturbüro Titus Bernhard, Augsburg wurde von der Firma Wagner mit der Planung des Gebäudes beauftragt. Die bestehenden Festsetzungen im Änderungsbereich erlauben die geplanten Anlagen nicht. Art und Maß der baulichen Anlagen innerhalb des Geltungsbereichs sollen deshalb auf die vorliegenden Gebäudeplanungen abgestimmt werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 18.04.2018 gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Planunterlagen des Büros Vogg vom 09.05.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach § 13 a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2018 09:33 Uhr