Kinderhaus St. Martin, Erweiterung - Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 09.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2018 ö 4

Sachverhalt

Aufgrund des Ergebnisses der Gemeinderatssitzung vom 25.10.2017 wurden als Vorbereitung einer möglichen Erweiterung des Kinderhauses St. Martin gemeinsam mit dem Träger die relevanten Vorgaben ermittelt. Weiter wurde die Anmeldefrist für das Kindergartenjahr 2018/2019 abgewartet. Danach wurde die Bedarfsermittlung an die Fachstelle beim Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.

Das Kinderhaus „St. Martin“ wurde unter der Trägerschaft der Pfarrkirchenstiftung St. Martin im Jahr 2009 neu gebaut. Es wurde eine Krippe mit 15 Plätzen, ein Kindergarten mit 2 Gruppen und 50 Plätzen sowie ein Hort mit 25 Plätzen errichtet.

Die Krippe ist aktuell voll belegt. Es stehen 2 Kinder auf der Warteliste.

Aufgrund der starken Nachfrage wurde 2016 eine weitere Kindergartengruppe im Speisesaal errichtet. Aktuell sind 60 Plätze genehmigt. Die Erweiterung auf 60 Plätze wurde 2016 als befristete Betriebsgenehmigung beantragt. Es war geplant, dass durch die Erhöhung der Plätze der Anmeldedruck aus der Krippe abgemildert wird. Dies hat leider nur im ersten Jahr funktioniert. Im aktuellen Kindergartenjahr 2017/2018 mussten wegen der Schnittstelle Krippe/KIGA schon 3 Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Dennoch stehen auch im KIGA Kinder auf der Warteliste.

Im Hortbereich wurde wegen der starken Nachfrage ebenfalls im Jahr 2016 eine weitere Hortgruppe eingerichtet. Derzeit werden 50 Hortplätze angeboten. Wegen den räumlichen Verhältnissen wurde die zweite Hortgruppe in die gegenüberliegende Schule ausgelagert.

Sowohl der Träger als auch die Gemeinde rechnen mit einer weiteren Verschärfung der Situation.
Zum einen geht in Deutschland als auch in Bayern der Trend zu immer mehr Betreuungswünschen der Eltern in öffentlichen Einrichtungen. Auch wird der Rechtsanspruch auf eine Betreuung auch auf dem Land immer stärker eingefordert. Die Ausweisung weiterer Baugebiete, die Reaktivierung der Staudenbahn ab 2021 sowie die Auswirkungen der neu geschaffenen Uniklinik auf den Wohnungsmarkt, tragen in Zukunft ebenfalls zu einer verstärkten Nachfrage nach Betreuungsplätzen bei. Die Gemeinde und der Träger der Einrichtung sind nun gefordert, das Angebot zu erweitern.

Mittelfristig gehen der Träger und die Gemeinde nach eingehender Erörterung der verschiedensten Faktoren von einem Erfordernis einer weiteren Krippengruppe aus. Danach würden insgesamt 30 Krippenplätze notwendig sein.

Im Kindergartenbereich müssten anstatt der 60 vorhandenen Plätze 100 Plätze vorgehalten werden, um dem wachsenden Wunsch nach Betreuung gerecht zu werden.

Bei einem Erweiterungs- oder Neubau sollte nach Möglichkeit die vorhandene räumliche Trennung der Hortplätze aufgehoben und die zweite Hortgruppe auch in das Kinderhaus integriert werden. Diese ausgelagerte Hortgruppe ist momentan in einem Klassenzimmer untergebracht. Zum Essen und zur Hausaufgabenbetreuung nutzen sie die Schulküche. Bedingt durch die Erhöhung der Krippen- und Kindergartenplätze ist mittelfristig davon auszugehen, dass die Schule diese Räume wieder für schulische Zwecke benötigt.

Hort:
Betreute Kinder
Verfügbare Plätze
Belegungsquote
2017/18
45

50

90 %
2018/19
49

50

98 %

Kindergarten
Betreute Kinder
Verfügbare Plätze
Belegungsquote
2017/2018
63 (inkl. „i-Kinder“(

60

105 %
2018/2019
60 (inkl. „i-Kinder“)

60

100 %

Krippe
Geburtsjahrgänge
Betreute Kinder
Verfügbare Plätze
Belegungsquote
2016 - 2017
15
15
100 %

Aktuell sind 33 Kinder, die für eine Krippenkinderbetreuung in Frage kommen, in Langenneufnach wohnhaft. Bezogen auf diese 33 Kinder beträgt die Belegungsquote 45,45 % (bei 15 Krippenplätzen).

Bei der Anmeldung zum Kindergartenjahr 2018/2019 wurden mehr Kinder angemeldet, als freie Plätze zur Verfügung stehen.

Es sind im Kindergarten 7 Kinder, die im Kindergartenjahr 2018/2019 keinen Betreuungsplatz erhalten. Wunsch des Trägers und der Gemeinde ist, dass auch alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden können. Bis zum Bau weiterer Betreuungsplätze könnte der Träger bzw. die Gemeinde mit einer Ausnahmegenehmigung evtl. eine vorübergehende Befristung von 15 Kindergartenplätzen erhalten. Hierzu wurde im Vorgriff auf die Gemeinderatssitzung, schon ein Antrag auf eine befristete Erhöhung der Kindergartenplätze gestellt.

Mit Schreiben vom 27.03.2018 hat die Gemeinde die Bedarfsermittlung an das Landratsamt zur Genehmigung des Bedarfs weitergeleitet.
Der Träger hat schon den Beschluss gefasst, dass die Erweiterung des Kinderhauses angegangen wird. Ebenfalls wurde beschlossen, dass ein Architekt mit den Vorplanungen beauftragt wird.

Es wird ein Bauausschuss aus jeweils 5 Vertretern der Gemeinde Langenneufnach und der Kirchenverwaltung gebildet. Vorab wurde der Bedarf mit den zuständigen Stellen ermittelt. Demnach folgende Planung:
  • 2 Gruppen in der Kinderkrippe (jetzt 1)
  • 4 Kindergartengruppen (jetzt 3)
  • 2 Hortgruppen (jetzt 2)

Nach Möglichkeit soll die Erweiterung bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 abgeschlossen sein. Bis dahin ist evtl. eine Ausnahmegenehmigung zur Aufstockung auf 75 Kindergartenplätze (bisher 60) oder Übergangslösung mit Containern möglich. Architekt Roland Rieger wird beauftragt, ein Vorprojekt mit Raumkonzept (Anbau/Umbau ect.) und grobe Kostenschätzung gemäß dem o. a. Bedarf zu erstellen.


Ziel sollte es sein, die Planung schnellstens zu beginnen, um  wenn möglich die neuen Gruppenplätze schon im Kindergartenjahr 2020/2021 realisiert zu haben. Aufgrund der Vielzahl von Vorgaben, Fristen und einer gerechneten Bauzeit von mind. 1 – 1,5 Jahren kann dieser sehr enge Zeitplan nur gelingen, wenn alle Aspekte schnell geklärt sind.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach bittet die Kirchenverwaltung St. Martin als Träger des Kinderhauses St. Martin ein Konzept mit einer Kostenschätzung für die Erweiterung zu erstellen. Die Krippe soll um 1 Gruppe (30 Plätze) und der Kindergarten um 2 Gruppen (100 Plätze) erweitert werden. Zugleich soll im Konzept dargestellt werden, dass die Hortgruppe (derzeit in der Schule untergebracht) in dem Erweiterungsbau mit untergebracht wird. Das Konzept und die Planungen sollen zeitnah durchgeführt werden. Ziel soll es sein, die zusätzlichen Betreuungsplätze möglichst schon im Kindergartenjahr 2020/2021 nutzen zu können. Sobald die Bedarfsanerkennung des Landratsamts Augsburg vorliegt kann der Architekt Rieger mit einem Vorprojekt bis LP2 beauftragt werden. Des Weiteren sollen darin auch ein Honorarangebot, eine grobe Entwurfsplanung und eine Kostenschätzung im Vorprojekt inkludiert sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2018 09:33 Uhr