Anbau eines Einfamilienhauses an ein Bestandsgebäude als eine Wohneinheit, Fl.-Nr. 742/47, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 13.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Anbau eines Einfamilienhauses an ein Bestandsgebäude als eine
                               Wohneinheit

Fl.-Nr.:                                742/47, Gemarkung Langenneufnach


Für das geplante Bauvorhaben wurde bereits eine formlose Bauvoranfrage an die Gemeinde gestellt, die in der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2018 behandelt und das Einvernehmen mit dem Bauvorhaben in Aussicht gestellt wurde.


Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Oberhülle 1. Änderung“ aus dem Jahr 1988 in einem ausgewiesenen Wohngebiet (WA).
Für das Grundstück ist in den Festsetzungen eine Einzelhausbebauung (I+D) vorgesehen. Die zulässige Grundflächenzahl ist mit 0,3, die zulässige Geschoßflächenzahl mit 0,5 angegeben. Die Dachform ist als Satteldach mit einer Dachneigung von 45 - 52° vorgesehen.

Das Bestandsgebäude aus den 50er Jahren soll erhalten werden und gleichzeitig als Anbau für den Neubau dienen, der im direkten östlichen Anschluss geplant ist.

Für die Umsetzung der Planung sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig:

  1. Traufhöhen:                Vorgabe: 6,5 m talseitig und 3,75 m hangseitig.
Geplant: Überschreitung der Traufe um ca. 40 cm an einer Stelle.
Überschreitungen an den Quergiebeln von 1,8 m.

  1. Dachneigung:                Vorgabe: 45 – 52°, wobei keine unterschiedlichen Neigungen                                zulässig sind.
Geplant: unterschiedliche Dachneigungen mit 30° und 40°.

  1. Dachüberstände:        Vorgabe: Traufe 0,3 m, Ortgang 0,2 m
Geplant: Überschreitungen ca. 60 cm an Ortgang und Traufe

  1. Dachfarbe:                Vorgabe: naturrot
Geplant: grau (evtl.)

  1. Kniestock:                Vorgabe: 0,30 m von Rohfußboden bis Unterkante Sparren.
Geplant: Einhaltung der Vorgaben an einer Längsseite, an der anderen Längsseite Überschreitung um ca. 1,0 m.

  1. Firstrichtung:                Vorgabe: Firstrichtung nach Nordosten.
     Geplant: Firstrichtung um 90° gedreht.




Als Gründe für die angefragten Befreiungen werden vom Antragsteller angegeben:


  • Der Neubau ist ein Fertighaus, das im Wesentlichen nicht mehr verändert werden kann.

  • Da der Bebauungsplan bereits 30 Jahre besteht, entsprechen die Festsetzungen nicht mehr den heutigen Standards.

  • Das Drehen der Firstrichtung ermöglicht die Nutzung von Sonnenenergie (Südausrichtung).

  • Die erweiterten Dachüberstände dienen dem konstruktiven Holzschutz.

  • Bessere Wohnraumnutzung durch Ausbildung eines höheren Kniestocks        .


Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.07.2018 09:22 Uhr