Weiteres Vorgehen Unterhalt Feldwege


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 11.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Vorstandschaft der Jagdgenossenschaft. Es gilt zu klären, in welcher finanziellen Höhe sich die Gemeinde zukünftig an dem Wegeunterhalt beteiligt. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob eine Prioritätenliste und eine Aufteilung der Feldwege, die zukünftige zeitliche Abfolge der Pflegemaßnahmen regelt.

Der Vorsitzende erteilt Herrn Karl Fendt, Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Langenneufnach,  das Wort. Herr Fendt berichtet, dass durch die Jagdgenossenschaft jährlich die notwendigen Feldwege saniert wurden. Notwendig wäre eher die Freilegung der Grenzsteine. Es werden die Kosten erläutert, welche durch die Jagdgenossenschaft jährlich für die Sanierung aufgewendet wurden. Aufgrund der finanziellen Lage kann die Jagdgenossenschaft die Kosten in diesem Rahmen nicht mehr tragen, und bittet um eine sinnvolle Regelung der Kostenaufteilung. Herr Fendt weist darauf hin, dass die Gemeinde Langenneufnach Eigentümer der Feldwege und somit auch für den Unterhalt zuständig sei.    

Diskussionsverlauf

In der Beratung werden die Ursachen für den teilweise schlechten Zustand der Feldwege genannt. Eine sinnvolle Vorgehensweise wird diskutiert. In diesem Zusammenhang auch die Kostenverteilung. Folgende Vorschläge werden durch Mitglieder aus dem Gemeinderat vorgebracht:

Vorschlag 1:

„Die Gemeinde Langenneufnach saniert auf Kosten der Gemeinde alle Feldwege. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Feldwege der Jagdgenossenschaft Langenneufnach zur Pflege übergeben“.

Vorschlag 2:
„Die Feldwege werden durch die Jagdgenossenschaft Langenneufnach saniert. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt 75 % und die Jagdgenossenschaft Langenneufnach 25 % der Kosten, max. 5.000,00 €, für die Sanierungsarbeiten“.

Vorschlag 3:

„Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt 51 % und die Jagdgenossenschaft Langenneufnach 49 % der Kosten für die Sanierung der Feldwege. Die Gemeinde und die Jagdgenossenschaft entscheiden jährlich, welche Feldwege saniert werden“.

Die Vorschläge werden beschlussmäßig behandelt.

Beschluss 1

Die Gemeinde Langenneufnach saniert auf Kosten der Gemeinde alle Feldwege. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Feldwege der Jagdgenossenschaft Langenneufnach zur Pflege übergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Die Feldwege werden durch die Jagdgenossenschaft Langenneufnach saniert. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt 75 % und die Jagdgenossenschaft Langenneufnach 25 % der Kosten, max. 5.000,00 €, für die Sanierungsarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 3

Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt 51 % und die Jagdgenossenschaft Langenneufnach 49 % der Kosten für die Sanierung der Feldwege. Die Gemeinde und die Jagdgenossenschaft entscheiden jährlich, welche Feldwege saniert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende verabschiedet die Jagdgenossenschaft um 20.15 Uhr.

Datenstand vom 26.07.2018 09:34 Uhr