Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 11.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken eingegangen:

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Schwaben Netz                                                08.06.2018
Amt für Ländl. Entwicklung                                        27.06.2018
ZV Stauden-WV                                                15.05.2018
LEW Verteilnetz GmbH                                        22.05.2018
IHK                                                                11.06.2018
HWK                                                                15.05.2018
Bundeswehr                                                        15.05.2018
BBV                                                                15.06.2018
Fernleitungs-Betr.Ges.                                        15.05.2018 / 24.05.2018
Reg. v. Schwaben                                                18.05.2018



Folgende Behörden haben Bedenken vorgebracht:

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth                        05.06.2018

Wasserwirtschaftliche Würdigung
2.1 Wasserversorgung und Grundwasserschutz
2.1.1 Löschwasserversorgung
Ob diese ausreichend ist, sollte der Kreisbrandrat beim Landratsamt beurteilen.
2.1.2 Grundwasser
Über die Grundwasserverhältnisse im geplanten Baugebiet sind am Wasserwirtschaftsamt keine Beobachtungsergebnisse vorhanden.
Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass bei der Hanglage mit den Bauten örtlich und zeitweise wasserführende Grundwasserleiter angeschnitten werden können. Das Hangwasser (interflow) ist durch entsprechende Vorkehrungen schadlos abzuleiten und schadlos wieder zu versickern. Eine Einleitung des Grundwassers in den öffentlichen Schmutz-/Mischwasserkanal ist nicht statthaft.
2.1.3 Altlasten und vorsorgender Bodenschutz
Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten sind dem Wasserwirtschaftsamt im Planungsgebiet nicht bekannt.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Böden mit von Natur aus erhöhten Schadstoffgehalten (geogene Bodenbelastungen) vorliegen, welche zu zusätzlichen Kosten bei der Verwertung/Entsorgung führen können. Wir empfehlen daher vorsorglich Bodenuntersuchungen durchzuführen. Das Landratsamt ist von festgestellten geogenen Bodenbelastungen in Kenntnis zu setzen.
Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist frühzeitig in die weiteren Erkundungsschritte einzubeziehen. Bau- und Gestaltungsmaßnahmen dürfen im Planungsgebiet nur dann begonnen werden, wenn dadurch die Erkundungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden und die evtl. erforderlichen Sanierungsmaßnahmen uneingeschränkt möglich bleiben.
2.2 Abwasserbeseitigung
2.2.1 Kanalnetz und Regenwasserbehandlung
Für das Änderungsgebiet ist eine Entwässerung im Mischsystem vorgesehen.
2.2.1.1 Mischwasserentlastungen
Um einer Abflussverschärfung entgegenzuwirken, sind entsprechende Rückhaltemaßnahmen vorzusehen. Hierzu eignen sich vor allem
- Niederschlagswasserversickerung
- ökologisch gestaltete Rückhalteteiche
- Regenwasserzisternen mit Überlauf  

2.2.1.2 Niederschlagswasserversickerung
Für die erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser sind die Anforderungen der „Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser“ (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV) und die dazugehörigen Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) zu beachten. Hierzu sollten entsprechende Regelungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Ist die NWFreiV nicht anwendbar, ist ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen. Die entsprechenden Unterlagen sind dann bei der Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.
Zur Klärung der Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers, also der Feststellung, ob verschmutztes oder unverschmuttes Niederschlagswasser vorliegt, empfehlen wir die Anwendung des Merkblattes DWA-M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA).
Auf das Arbeitsblatt DWA-A138 der DWA wird hingewiesen („Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“).
Die Eignung der Bodenverhältnisse im Bereich dieses Bauleitplanes für eine Versickerung sollte vor der Planung der Entwässerungsanlagen durch geeignete Sachverständige überprüft werden.
2.2.1.3 Verschmutztes Niederschlagswasser
Verschmutztes Niederschlagswasser ist aus Gründen des Gewässerschutzes zu sammeln und schadlos durch Ableiten in die Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation zu beseitigen (dies gilt auch für Bereiche, die im Trennsystem entwässert werden).
Insbesondere trifft dies zu für Niederschlagswasser:
- bei Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird bzw. auf denen ein solcher Umgang nicht auszuschließen ist oder auf denen sonstige gewässerschädliche Nutzungen stattfinden.
2.3 Oberirdische Gewässer
2.3.1 Oberflächenwasser und wild abfließendes Wasser
Infolge starker / der vorhandenen Geländeneigung kann es bei Starkniederschlägen durch wild abfließendes Wasser zu Beeinträchtigungen kommen. Die Entwässerungseinrichtungen sind so auszulegen, dass wild abfließendes Wasser schadlos abgeführt werden kann.
Um eine Abflussbeschleunigung im Gewässer zu verhindern, sind ggf. entsprechende Rückhaltemaßnahmen vorzusehen.
Zum Schutz der einzelnen Gebäude vor o. g. wild abfließendem Wasser sind ggf. Objektschutzmaßnahmen vorzusehen, wobei das anfallende Wasser dadurch nicht auf andere Grundstücke abgeleitet werden darf.
Öffnungen in den Gebäuden sind so zu gestalten, dass o. g. wild abfließendes Wasser nicht eindringen kann.  

Wir empfehlen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes das Merkblatt DWA-M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge – Analyse von Überflutungsgefährdungen und Schadenspotenzialen zur Bewertung von Überflutungsrisiken“ sowie das DWA-Themenheft T1/2013 „Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ zu beachten.

Beschluss:
Die Hinweise werden beachtet.

Abstimmung: 9 : 0

Staatliches Bauamt Augsburg                                        06.06.2018

  • Verkehrsmäßige Erschließung Staub frei machen und Verhinderung von Niederschlagswasserfluss auf die Staatsstraße
  • Wendemöglichkeit für Pkw`s um ein Rückwärtsfahren auf die Staatsstraße zu verhindern.
  • Keine Forderungen an die Staatsbauverwaltung wegen der Immissionen durch die Staatsstraße. Schallschutzmaßnahmen

Beschluss:

Die Hinweise werden beachtet.

Abstimmung: 9 : 0


Regierung von Schwaben                                        18.05.2018

Verhinderung von Einzelhandelsagglomerationen durch geeignete Festsetzungen.

Beschluss:

Im Textteil werden Einzelhandelsagglomerationen nicht zugelassen.

Abstimmung: 9 : 0



Landratsamt Augsburg, Bauplanungsbehörde                26.06.2018

Hinweise zu Formulierungen in der Satzung, in der Planzeichnung und zu aktuellen Fassungen der zugrundeliegenden Gesetze und Normen.

Beschluss:

Die Hinweise werden beachtet, die Satzung und die Planzeichnung werden entsprechend angepasst bzw. geändert.

Abstimmung: 9 : 0

Landratsamt Augsburg, Naturschutz                26.06.2018

Besteht grundsätzlich Einverständnis. Jedoch Anpassung der Satzung hinsichtlich der Festsetzung von Fenstergrößen (Entfernung „20 m² “)

Beschluss:

Die Hinweise werden beachtet, die Satzung wird entsprechend angepasst bzw. geändert.

Abstimmung: 9 : 0



Landratsamt Augsburg, Brandschutz                26.06.2018

Hinweise zu Löschwasserbedarf, Hydranten, Zufahrtswege Feuerwehr, Mindestabstände Bauten – Starkstromleitungen.

Beschluss:

Die Hinweise werden beachtet.


Abstimmung: 9 : 0

Datenstand vom 26.07.2018 09:34 Uhr