Neubau eines Milchviehstalles mit Mistlege und Güllegrube, Fl.-Nr. 1187, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 26.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Milchviehstalles mit Mistlege und Güllegrube
Fl.-Nr.: 1187, Gemarkung Langenneufnach
Der Milchviehstall ist im Nordwesten der Gemarkung Langenneufnach zwischen dem Bärenbach (Abstand ca. 150 m) und der Staatsstraße St 2026 (Abstand ca. 140 m) vorgesehen.
Die Zufahrt und Erschließung soll entgegen der Plandarstellung über die Fl.-Nr. 1189 südöstlich des Gebäudes erfolgen.
Die Fl.-Nr. 1189 ist als nicht ausgebauter (Grünweg) öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet, Träger der Straßenbaulast sind gem. Art. 54, Abs. 1 BayStrWG diejenigen, deren Grundstücke über diesen Weg bewirtschaftet werden.
Hinweis: Bei Zustandsveränderungen des Weges muss darauf geachtet werden, dass kein vom Weg abfließendes Wasser auf die Staatsstraße gelangt.
Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.
Beschluss
Die Gemeinde erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Bei Zustandsveränderungen des Weges Fl.-Nr. 1189 muss vom Verantwortlichen darauf geachtet werden, dass kein vom Weg abfließendes Wasser auf die Staatsstraße gelangt.
Die Wasserversorgung hat der Bauherr mit dem Zweckverband-Staudenwasser abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.10.2018 11:17 Uhr