Beantragung eines neuen Wasserrechtsverfahrens für die Ortskanalisation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 17.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 17.10.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Vogg vom Ingenieurbüro Vogg zur Sitzung.

Einleitend erläutert der Vorsitzende, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für die Misch- und Regenwassereinleitungen für Langenneufnach bis zum 31.12.2019 befristet verlängert wurde.
Das mit der Neubeantragung (für weitere 20 Jahre) beauftragte Ingenieurbüro Vogg hat hierzu im Februar 2018 einen Entwurf erstellt und in der Gemeinderatssitzung vom 07.03.2018 erläutert.

Inzwischen wurden die nachstehenden Punkte durch das Ingenieurbüro Vogg veranlasst:

  • Die (umfangreichen) Neuberechnungen für die erforderlichen Regenrückhaltungen sind abgeschlossen.
  • Die Variation der Jährigkeiten für Regenwasser-Einleitungen ist durchgeführt (Wahlmöglichkeit der Gemeinde).
  • Die Einzugsgebiete für die jeweiligen Einleitungsstellen sind weitestgehend in die Pläne eingetragen (Übernahme aus alten Berechnungen).
  • Die Einleitungsstellen wurden zum Teil in Augenschein genommen.

 
Herr Vogg trägt den aktuellen Sachstand hinsichtlich der Neubeantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis der bestehenden Misch- und Regenwassereinleitungen in die Neufnach vor. Er berichtet über den Inhalt des Gespräches mit dem Wasserwirtschaftsamt, Landratsamt Augsburg, 1. Bürgermeister Josef Böck, Frau Sterz (zuständige Sachbearbeiterin der VG) und Herrn Vogg.
Er erläutert, dass die 17 Einleitungstellen in die Neufnach zum größten Teil besichtigt wurden. Bei einigen Stellen sind die Werte zu hoch, d. h. die Richtwerte müssen den Werten der Kläranlage in Fischach angepasst werden. Herr Vogg zeigt einzelne Einleitungsstellen per Bild. Der Gesamtzustand der besichtigten Einleitungsstellen stellt sich positiv dar. Der Gemeinderat hat zu entscheiden, nach welchem Regenereignis (1-, 2-, oder 5-jähriges) die Berechnungen nun durchzuführen sind. Da an den Einleitungsstellen keine sichtbaren Schäden vorhanden sind, schlägt Herr Vogg vor, die Rückhaltungsmaßnahmen für 1-jähriges Regenereignis auszulegen.
Für ein 1-jähriges Regenereignis entstehen Kosten in Höhe von ca. 370.000,00 €, für ein 2-jähriges Regenereignis ca. 970.000,00 € und bei einem 5-jährigen Regenereignis würden ca. 1.900.000,00 € an Kosten anfallen.

Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen fließen in die Kosten für die Kanalsanierung mit ein. Es wird eine neue Globalberechnung für die Kanalgebühren notwendig.  

 

Diskussionsverlauf

In der Beratung beantwortet Herr Vogg die im Gemeinderat gestellten Fragen. Rückhaltemaßnahmen können durch den Einbau von Erdbecken auf gemeindlichen Grundstücken, die Renaturierung des Gewässers oder die Gewässersanierung an den letzten Einleitungsstellen, durch eine evtl. Errichtung eines Rückhaltebeckens geschaffen werden.

Beschluss

Bei der Neuberechnung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird ein 1-jähriges Regenereignis zu Grunde gelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Vogg für die ausführlichen Erläuterungen. Herr Vogg verlässt die Sitzung um 20.15 Uhr.

Datenstand vom 15.11.2018 11:32 Uhr