Globalberechnung Stand 31.12.2017.
Beitragskalkulation
Als Grundlage der Beitragsberechnung dienen die bisherigen Baukosten, abzüglich eingegangener Zuschüsse sowie Anteile der Straßenentwässerung. Hinzu kommen die Zukunftsinvestitionen. Hier wurden das Baugebiet „Kirchenbauer“ und die geplante Erweiterung des Baugebietes „Kirchenbauer“ in die Berechnung einbezogen.
Die Grundstücks- und Geschossflächen der Zukunftsbebauung wurden auch in die zu verteilenden Flächen der Berechnungen aufgenommen. Es ergibt sich somit ein umzulegender Betrag in Höhe von 4.860.192,02 €.
Bei der festgelegten Verteilung (Umlage zu 30 % auf Grundstücksflächen und 70 % auf Geschossflächen) ergeben sich folgende Beträge:
Grundstücksflächenbeitrag: 1,65 €/qm (bisher 1,40 €/qm)
Geschossflächenbeitrag: 12,84 €/qm (bisher 11,94 €/qm)
Gebührenkalkulation:
Gebühren seit 01.01.2011: 1,48 €/m³
In der Schätzung für die Zukunft sind, neben den laufenden Kosten, folgende Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen enthalten:
TV-Untersuchung,
lt. Vergabe 40.000,00 €
Sanierungskosten Abschnitt I 105.000,00 €
Weitere Sanierungsmaßnahmen 345.000,00 €
Aufgrund dieser, in die Gebührenkalkulation einfließenden Beträge, sowie der auf Grundlage der durchschnittlichen Gesamtkosten der Jahre 2014 - 2017 geschätzten zukünftigen Kosten, würde sich eine Gebühr in Höhe von 3,63 €/m³ ergeben.
Derzeit befinden sich in der Sonderrücklage Kanal 488.199,94 €.
Für das Jahr 2018 werden hier nochmals 31.833,80 € hinzukommen.
Es besteht daher die Möglichkeit, Sanierungskosten durch Entnahme aus der Sonderrücklage abzudecken. Bei einer vollen Finanzierung der „weiteren Sanierungsmaßnahmen“ mit einem Betrag in Höhe von 345.000,00 € durch Rücklagenentnahme, würde sich eine Gebühr in Höhe von 2,89 €/m³ ergeben.
Aus der Gegenüberstellung der Bewirtschaftungskosten der Haushaltsjahre 2014 – 2017 mit den eingenommenen Gebühren der genannten Jahre, ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 145.242,86 €. Der Ausgleich dieses Betrages ist in der Kalkulation berücksichtigt.
Es besteht die Möglichkeit, diesen Fehlbetrag ebenfalls durch Entnahme aus der Sonderrücklage auszugleichen. In diesem Falle würde sich die Gebühr um weitere 0,47 €/m³, auf somit 2,42 €/m³ reduzieren.
Voraussetzung hierfür ist die Weiterführung Afa und der damit verbundenen weiteren Zuführung zur Sonderrücklage Kanal.
Es würde somit auch zukünftig die kalkulatorische Abschreibung auf zuwendungsfinanziertes Vermögen der Sonderrücklage Kanal zugeführt werden. Die hierfür entstehenden Kosten sind in den errechneten Gebührensätzen bereits enthalten.