Bauvorhaben: Neubau einer Einzelgarage und Überdachung der Terrasse
Fl.-Nr.; 841/10, Gemarkung Langenneufnach
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2018 behandelt und den damals beantragten Befreiungen (textl. Festsetzungen Punkt 5.10 - Länge des Grenzanbaus, Zulassung der Abweichung von den Abstandsflächen der Garage) stattgegeben.
Das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 21.10.2018 für die Weiterbearbeitung des Antrages vom Antragsteller weitere ergänzende Unterlagen angefordert, die nun vorliegen.
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die geplante Terrassenüberdachung von der
- Dachneigung (Punkt 5.3 „Die Neigung aller an einem Gebäude vorkommenden Dachflächen muss gleich groß sein“)
Art der Befreiung: Dachneigung 5 – 10°
Art der Befreiung: Dachform Pultdach
- Dacheindeckung (Punkt 5.8 „ Als Dacheindeckungsmaterial der Hauptgebäude, Garagen und Nebengebäude sind Dachplatten, ziegelnaturrot bis braun, zu verwenden.“
Art der Befreiung: Dacheindeckung Glas
Begründung: Die Nichteinhaltung der Dachneigung sowie Dachform und Dacheindeckung ist erforderlich, weil die Terrassenüberdachung in Anlehnung an die neue Terrasse und Garten modern gestaltet werden soll.
- Neueinreichung des Antrages auf die Abweichung von der BayBO bzw. sonstiger Vorschriften (Art. 63 Abs. 1 BayBO) wegen fehlerhafter Erstantragstellung mit Begründung.
Art der Abweichung: Länge der Grenzbebauung
- Eine Abweichung von der Abstandsfläche wird über die gesamte Grenzbebauung von 11,50 m beantragt.
Begründung: Die Garage soll größer gestaltet werden, um mehr Stauraum zu erhalten und ein weiteres Bauwerk zu vermeiden.
Für die Nachbarn entsteht keine Beeinträchtigung.
Die Nachbarunterschriften wurden vollständig erteilt.
Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.