Umbau und Sanierung eines bestehenden Wohnhauses und einer bestehenden Doppelgarage, Fl.-Nr. 841/17, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 12.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 11.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Umbau und Sanierung eines bestehenden Wohnhauses und einer
                               bestehenden Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                841/17, Gemarkung Langenneufnach


Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Stelle – 1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Der Antragsteller möchte das Dachgeschoss zu Wohnzwecken umbauen und die bestehenden Wohnräume im Obergeschoss mit den neu entstandenen Räumen im Dachgeschoss verbinden.
Der Zugang erfolgt über eine in die Garage eingebaute Treppenanlage, die das Obergeschoss erschließt.
Da die Planung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht, wurde dem Bauantrag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beigefügt.

Folgende Befreiungen werden beantragt:

  1. Punkt 3.7 der textlichen Festsetzungen

„Die Traufkante darf talseitig maximal 7,50 m über dem natürlichen Gelände liegen, bergseitig maximal 6,30 m über dem natürlichen Gelände.“

Beantragte Befreiung

Die Traufhöhe wird beim Hauptgebäude bergseitig um 0,24 m überschritten (6,54 m)


  1. Punkt 5.7 der textlichen Festsetzungen

„Gebäude II sind ohne Kniestock auszuführen.“

Beantragte Befreiung

Höhe des Kniestocks 0,80 m

  1. Punkt 5.5 der textlichen Festsetzungen

„Dachgauben sind bei Gebäuden mit einer Dachneigung von 40° und größer erlaubt, sie müssen mindestens 2,0 m von der Giebelseite des Hauses entfernt sein.“

Beantragte Befreiung

Bau einer Widerkehr (Dachneigung 30°) mit Balkon mit einer Traufhöhe von 7,27 m und einer Firsthöhe von 8,65 m.


Begründung für die beantragten Befreiungen

Der Bauherr möchte zusätzlichen Wohnraum im Dachgeschoss schaffen, wodurch ein höherer Kniestock erforderlich ist. Zur besseren Wohnnutzung Anbau einer Widerkehr mit Balkon nach Süden.
Aufgrund des höheren Kniestocks wird auch die festgesetzte Traufhöhe überschritten.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplane s das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.01.2019 10:23 Uhr