Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 647, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 09.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.01.2019 ö 4.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Fl.-Nr.:                                647, Gemarkung Langenneufnach

Das Baugrundstück liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes und ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen.

Der Antragsteller möchte auf dem rückwärtigen östlichen Bereich der bebauten Fl.-Nr.  647
ein Einfamilienhaus mit Garage erstellen.

Die Gemeinde Langenneufnach hat bereits im Jahr 2016 eine Anfrage an das LRA bzgl. einer Bebauung auf diesem Grundstück gestellt. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth teilte mit, dass aufgrund der Hochwasserüberrechnung der nördliche Teilbereich bis 20 m und der südliche Bereich bis ca. 15 m von der Böschungsoberkante der Neufnach ab gemessen von Überschwemmungen betroffen ist. Im Hinblick auf den Hochwasserschutz sollte der Überschwemmungsbereich von Bebauung freigehalten werden.

Das Wohngebäude hält einen Mindestabstand von 15 m zur östlich verlaufenden Neufnach ein und bildet mit den bereits bestehenden bzw. genehmigten Planungen südlich und nördlich der Parzelle eine bauliche Linie.

Die Erschließung erfolgt über eine von der öffentlichen Straße ausgehende ca. 5 Meter breite Stichstraße entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze, die noch über ein Geh- und Fahrtrecht notariell zu sichern ist.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Das Grundstück liegt im Nahbereich der Neufnach. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es zu Überflutungen kommen kann. Der Eigentümer muss deshalb selbst geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz treffen. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt keine Kosten bei auftretenden Hochwasserschäden. Sie wird aus der Schadensersatzpflicht ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2019 10:18 Uhr