Abwägung der Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 07.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 07.05.2018 ö 2.1

Sachverhalt

In der Zeit vom 19.03.2018 bis 20.04.2018 fand die öffentliche Auslegung statt.

Folgende Stellungnahmen sind ohne Anregungen eingegangen:
Behörde                                                Schreiben vom
Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten        28.03.2018
BBV                                                        05.03.2018
Bischöfliche Finanzkammer                                05.03.2018
HWK                                                        01.03.2018
Gewerbeaufsichtsamt                                28.02.2018
IHK                                                        13.03.2018
LRA                                                        11.04.2018
Schwaben Netz                                        14.03.2018


Folgende Stellungnahmen sind mit Anregungen eingegangen:

Amt für Ländliche Entwicklung                        13.04.2018

Auf die Stellungnahme vom 02.02.2018 wird verwiesen.

Beschluss:

Es wird auf die Kenntnisnahme in der Behandlung vom 26.02.2018 verwiesen.

Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen



Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr                                                                 28.02.2018
Die abgegebene Stellungnahme der Bundeswehr vom 22.12.2017 zum Flächennutzungsplan wird aufrechterhalten.





Beschluss:

Es wird auf die umfängliche Behandlung vom 26.02.2018 verwiesen.

Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen



Landratsamt – Wasserrecht                        11.04.2018

Seitens des Fachbereichs Wasserrecht besteht mit dem Änderungsentwurf grundsätzlich Einverständnis. Es wird folgendes angemerkt: Die Planung enthält keine Angaben zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Es ist aber davon auszugehen, dass die Wasserversorgung über das bestehende Trinkwassernetz sichergestellt werden kann und die Abwasserbeseitigung gemäß dem Stand der Technik erfolgen wird.
Weitere Bedenken und Anregungen, auch aus immissionsschutzfachlicher Sicht, werden nicht vorgebracht.

Beschluss:

Die Wasserversorgung und auch die Abwasserentsorgung wird gemäß dem Stand der Technik im Gebiet vorgesehen.

Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen



Regierung von Schwaben / Regionalplanung        12.04.2018 / 28.02.2018

Aus Sicht der Regionalplanung weisen wir nochmals auf Folgendes hin:
Ob das Vorhaben hinsichtlich der geplanten Einzelhandelsnutzung mit den o.g. normativen Vorgaben des LEP übereinstimmt, ist von der Höheren Landesplanungsbehörde zu prüfen.

Mit Schreiben vom 16.02.2018 (E-Mail) haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans landesplanerische Belange nicht entgegenstehen. Dies gilt weiterhin. Wir bitten, uns am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans zu beteiligen.

Beschluss:

Der Hinweis zur Prüfung durch die Höhere Landesplanungsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Seitens der Regierung von Schwaben bestehen keine Bedenken, somit kein weiterer Handlungsbedarf.
Das BP-Verfahren ist bereits abgeschlossen, die Erkenntnisse aus dem vorangegangenen Verfahren wurden eingearbeitet.

Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen


Wasserwirtschaftsamt                                28.02.2018

Es wird auf die Stellungnahme zum BP vom 28.09.2017, Az.: 3-4622-A-20445/2017, verwiesen.

Beschluss:

Es wird auf die umfängliche Behandlung am 16.10.2017 verwiesen.

Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen

Datenstand vom 26.06.2018 09:27 Uhr