In der Zeit vom 19.03.2018 bis 20.04.2018 fand die öffentliche Auslegung statt.
Folgende Stellungnahmen sind ohne Anregungen eingegangen:
Behörde Schreiben vom
Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten 28.03.2018
BBV 05.03.2018
Bischöfliche Finanzkammer 05.03.2018
HWK 01.03.2018
Gewerbeaufsichtsamt 28.02.2018
IHK 13.03.2018
LRA 11.04.2018
Schwaben Netz 14.03.2018
Folgende Stellungnahmen sind mit Anregungen eingegangen:
Amt für Ländliche Entwicklung 13.04.2018
Auf die Stellungnahme vom 02.02.2018 wird verwiesen.
Beschluss:
Es wird auf die Kenntnisnahme in der Behandlung vom 26.02.2018 verwiesen.
Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 28.02.2018
Die abgegebene Stellungnahme der Bundeswehr vom 22.12.2017 zum Flächennutzungsplan wird aufrechterhalten.
Beschluss:
Es wird auf die umfängliche Behandlung vom 26.02.2018 verwiesen.
Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen
Landratsamt – Wasserrecht 11.04.2018
Seitens des Fachbereichs Wasserrecht besteht mit dem Änderungsentwurf grundsätzlich Einverständnis. Es wird folgendes angemerkt: Die Planung enthält keine Angaben zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Es ist aber davon auszugehen, dass die Wasserversorgung über das bestehende Trinkwassernetz sichergestellt werden kann und die Abwasserbeseitigung gemäß dem Stand der Technik erfolgen wird.
Weitere Bedenken und Anregungen, auch aus immissionsschutzfachlicher Sicht, werden nicht vorgebracht.
Beschluss:
Die Wasserversorgung und auch die Abwasserentsorgung wird gemäß dem Stand der Technik im Gebiet vorgesehen.
Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen
Regierung von Schwaben / Regionalplanung 12.04.2018 / 28.02.2018
Aus Sicht der Regionalplanung weisen wir nochmals auf Folgendes hin:
Ob das Vorhaben hinsichtlich der geplanten Einzelhandelsnutzung mit den o.g. normativen Vorgaben des LEP übereinstimmt, ist von der Höheren Landesplanungsbehörde zu prüfen.
Mit Schreiben vom 16.02.2018 (E-Mail) haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans landesplanerische Belange nicht entgegenstehen. Dies gilt weiterhin. Wir bitten, uns am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans zu beteiligen.
Beschluss:
Der Hinweis zur Prüfung durch die Höhere Landesplanungsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Seitens der Regierung von Schwaben bestehen keine Bedenken, somit kein weiterer Handlungsbedarf.
Das BP-Verfahren ist bereits abgeschlossen, die Erkenntnisse aus dem vorangegangenen Verfahren wurden eingearbeitet.
Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen
Wasserwirtschaftsamt 28.02.2018
Es wird auf die Stellungnahme zum BP vom 28.09.2017, Az.: 3-4622-A-20445/2017, verwiesen.
Beschluss:
Es wird auf die umfängliche Behandlung am 16.10.2017 verwiesen.
Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen