Neuerlass der Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mittelneufnach, 10.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der letzten Sitzung wurde der TOP vertagt. Der Klammerzusatz 4 – 5 Stunden wurde gestrichen. Trotzdem beträgt die Mindestbuchungszeit bei einer Kernzeit von 8.00 – 12.00
Uhr 4 – 5 Stunden, wenn ein Kind von 8.00 bis 12.00 Uhr da ist, beginnt bei der Abholung bereits die 4. Stunde. Vor Ende der Kernzeit darf das Kind nicht abgeholt werden.
Das Kindergartenteam will die Öffnungszeiten auf 14.00 Uhr verlängern, die pädagogische Kernzeit einheitlich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr erhalten. Hierdurch wird auch die Mindestbuchungszeit auf 4 – 5 Stunden verlängert. Diese Buchungszeiten gelten künftig auch für Freitag. Das pädagogische Konzept wird angepasst.
Hierfür ist ein Neuerlass der Satzung erforderlich. Die neue Satzung wurde im RIS bereitgestellt. Die Änderungen sind rot markiert.
Die bisherige Satzung mit Gebührensatzung und die 1. Änderungssatzung sind ebenfalls im RIS bereitgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2018 12:49 Uhr