In der Zeit vom 12.10.2017 bis zum 20.03.2018 fand (mit Unterbrechungen) die überörtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Mittelneufnach für die Jahre 2007 bis 2016 durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Augsburg statt. Der Prüfbericht enthält u.a. unter Nrn. 2.8 und 2.9 die folgende Zusammenfassung:
„Die Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit zeigt für den Prüfungszeitraum 2007 bis 2016 ab dem Jahr 2014 deutlich verbesserte Ergebnisse. Die Resultate der Jahresrechnung 2017 zeigen ebenso wieder gute Ergebnisse. Auch im Finanzplanungszeitraum kann mit stabilen ‚bereinigten Ergebnissen‘ gerechnet werden… Die Kombination ‚Investitionszurückhaltung‘ und ‚konsequente hohe Tilgungsbereitschaft‘ hat die gemeindliche Verschuldung vom dreifachen des Landesdurchschnitts (2007) fast auf den doppelten Landesdurchschnitt (2017) zurückgeführt. Dies ist ein erheblicher Teilerfolg auf dem Weg zur Zurückgewinnung finanzieller Handlungsspielräume für Investitionen der Zukunft. Dieser Weg der Konsolidierung sollte auch in Zukunft konsequent weiterbeschritten werden. Das Eingehen neuer finanzieller Verpflichtungen sollte nur im Rahmen der haushaltsplanerischen Möglichkeiten mit solider Refinanzierung erfolgen…“
Zu dem mit einer Textziffer versehenen Textabschnitt hat die Gemeinde üblicherweise eine Stellungnahme gegenüber der Kommunalaufsicht abzugeben:
„Als öffentliche Einrichtungen (bzw. Gebührenhaushalte) werden der KiGa und die Mehrzweckhalle geführt…
TZ 1
Der tendenziell ansteigende Zuschussbedarf beim KiGa und der permanent hohe Zuschussbedarf bei der Mehrzweckhalle sollte Anlass sein, die Höhe der Benutzungsgebühren zur Diskussion zu stellen.“
Ohne Textziffer ist noch die folgende Bemerkung enthalten:
„Die Allgemeine Rücklage hat sich im Berichtszeitraum nur um die jährlichen Zinszuführungen erhöht und beläuft sich am 31.12.2016 auf 13.692,81 €. Der gesetzlich vorgeschriebene Sockelbetrag (so genannte Mindestrücklage) in Höhe von 17.463,67 € wird nicht ganz erreicht.“
Die Verwaltung würde empfehlen, im Rahmen der Jahresrechnung 2017 ca. 4.000 € der Mindestrücklage zuzuführen.
Der Gemeinderat sollte sich entscheiden, ob er die genannten Gebühren erhöhen will und wenn ja, welche Informationen gewünscht werden. Allerdings stellt sich schon die Frage, ob eine kostendeckende Gebühr möglich (Mehrzweckhalle) oder überhaupt erwünscht (Kindergarten) ist.