Bauhofabrechnung 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinschaftsversammlung Stauden, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 25.06.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Leistungen des VG-Bauhofes werden nach dem Verhältnis der tatsächlich für die einzelnen Gemeinden erbrachten Arbeitsstunden auf die Gemeinden kostenmäßig aufgeteilt. Für das Jahr 2018 hat die VG-Versammlung dazu im Rahmen der Haushaltsplanung den folgenden Beschluss gefasst (Auszug):

„…Der Anteil der Verwaltungsumlage, der sich auf den Betrieb des gemeinsamen Bauhofes bezieht (Bauhofumlage), wird im auf das jeweilige Haushaltsjahr folgenden Jahr spitz auf die Mitgliedsgemeinden nach dem Verhältnis der im Haushaltsjahr tatsächlich von den Gemeinden in Anspruch genommenen produktiven Bauhofarbeiterstunden (d.h. ohne Stunden für Leitung, Koordination, Besprechung, Fortbildung, Fahrten, Urlaub, Krankheit etc.) abgerechnet. Vorab werden jedoch die Kosten des Kaufs des Streusalzes (7711.5701) nach dem Verhältnis der jeweils pro Gemeinde tatsächlich angefallenen Winterdienststunden verteilt…“

Dies bedeutet, umzulegen sind nicht die tatsächlich angefallenen Kosten, sondern die gesamte Bauhofumlage nach Ansatz. Dies hat sich für das Jahr 2018 als nicht sinnvoll herausgestellt, da die Ergebnisse wesentlich unter den Ansätzen lagen:

Bauhofumlage (Verwaltungshaushalt) 2018:                          570.700,00 €
Ergebnis Unterabschnitt Bauhof (Verwaltungshaushalt ) 2018:        464.153,06 €

Der Bürgermeisterausschuss entschied sich daher am 06.02.2019, statt der Bauhofumlage (Ansatz) das Rechnungsergebnis der Abrechnung zugrunde zu legen. Dies führte zu einer Erstattung des Differenzbetrages von 106.544,37 €, siehe Anlage (Auszug aus der Abrechnung).

Diese Vorgehensweise erschien sachgerecht, da die Kostenbeteiligung nunmehr die tatsächliche Inanspruchnahme des Bauhofs und seiner Kosten wiederspiegelt und auch die gemeindeinterne Umbuchung der Bauhofkosten nicht mehr auf den Haushaltsansatz sondern sachgerecht auf den  tatsächlichen Kosten beruht.

Diese Vorgehensweise wäre nunmehr noch zu sanktionieren. Einstimmigkeit wäre wünschenswert, da der Beschluss zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht eine abweichende VG-Umlage darstellt.

Beschluss

Der Beschluss der VG-Versammlung vom 21.11.2017, TOP 3 über die Abrechnung der Bauhofleistungen des Haushaltsjahres 2018 auf die Gemeinden wird wie folgt geändert: Umgelegt wird nicht die Bauhofumlage des Verwaltungshaushaltes, sondern die Summe der tatsächlichen Rechnungsergebnisse des Verwaltungshaushaltes des Unterabschnittes 7711 (Bauhof). So wird auch für das Jahr 2019 und die folgenden Jahre verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2019 10:20 Uhr