Verlegen einer Trinkwasserleitung zur Fl.-Nr. 289, Gemarkung Grimoldsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 18.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.02.2019 ö 5

Sachverhalt

Für die beantragte Berufsimkerei auf Fl.-Nr. 289 ist die Zuführung einer Wasserleitung erforderlich.
Vom Staudenwasserzweckverband wurde den Bauherren angeboten, an der Nordostecke der Fl.-Nr. 281 (Eigentümer Gemeinde Mickhausen) eine Übergabestelle mit Wasseruhr zu installieren.
Die weitere Leitungsführung ist folgendermaßen angedacht (s. Lageplan).

Die Leitung könnte innerhalb des Entwässerungsgrabens, der parallel zur Ortsverbindungsstraße nach Münster verläuft und weiterhin entlang des Erschließungsweges zum Baugrundstück verlegt werden.
Der Graben und der Feldweg (inkl. asphaltierter Einmündungsbereich) werden vom Antragsteller wieder hergestellt.

Länge entlang des Grabens:        ca. 270 m
Länge entlang des Feldweges:        ca.   75 m  

Diskussionsverlauf

Die Bauherren sind als Zuhörer anwesend und berichten dem Gemeinderat, dass sie aufgrund der Tätigkeit im Lebensmittelbereich die Mehrkosten für das Verlegen einer Trinkwasserleitung zu ihrem Grundstück dem Bau eines eigenen Brunnens aufgrund der besseren Qualität des Trinkwassers bevorzugen. Die Kosten hierfür trägt der Bauherr.
Es werden auch Detailfragen (Stromanschluss) erörtert.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Verlegen einer Trinkwasserleitung zur Fl.-Nr. 289, Gemarkung Grimoldsried zu. Der Bauherr muss den Graben und den Feldweg (inkl. Asphaltieren des Einmündungsbereiches) wieder herstellen.  Die Baukosten trägt der Bauherr.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2019 09:33 Uhr