Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Fl.-Nr. 25/34, Gemarkung Mickhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 13.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.05.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung

Fl.-Nr.:                                25/34, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 9 „Südlich der Waldberger Straße“.
Der Bauantrag wurde zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 21.01.2019 behandelt, eine abschließende Beurteilung konnte aber aufgrund der vom Bebauungsplan abweichenden Art der baulichen Nutzung (Ausweisung der Fläche im Bebauungsplan als Gewerbegebiet) nicht erfolgen.

Nachdem auf dem nördlichen Nachbargrundstück Fl.-Nr. 25/33 eine Wohnnutzung genehmigt ist, kann jedoch lt. Schreiben des LRA vom 21.03.2019 eine Befreiung von der Art der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung in Betracht kommen, womit das ursprünglich ausgewiesene Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden könnte.

Mit dem Bauantrag ist nachzuweisen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse neben dem bestehenden Schlossereibetrieb gewahrt werden. Das bereits vorliegende schalltechnische Gutachten vom 14.01.2019 sowie die schalltechnischen Eigenmessungen des Schlossereibesitzers vom 12.01.2019 sollen noch ergänzt werden (Betriebszeiten, Liefer- und Fahrverkehr, Schallleistungspegel und Einsatzzeiten der verwendeten Maschinen).

Beantragte Befreiung von der Art der Nutzung
Der Antragsteller hat die Befreiung von der Art der Nutzung als Gewerbegebiet beantragt (Art. 63 Abs. 2 S. 1 BayBO).
Als Begründung wird die genehmigte Wohnnutzung auf dem direkt angrenzenden Nachbargrundstück angeführt.


Beantragte Abweichung von Art. 33 BayBO
Im vorliegenden Bauantrag wurde ebenfalls eine Abweichung von Art. 33 BayBO, notwendige Treppenräume, Ausgänge beantragt.
Die Ausbildung des Gebäudes ist ohne abgeschlossenen Treppenraum vorgesehen.
Begründung:
Es handelt sich um ein Wohngebäude mit einer Nutzung als Hauptwohnung und einer vom Treppenraum abgeschlossenen Einliegerwohnung.
Die über die Treppe und den Treppenraum erschlossene Wohnung verfügt im EG über ebenerdigen Ausgang in den Garten, die Räume im OG sind allesamt vom Garten aus anleiterbar.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung von der Art der  Nutzung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.06.2019 11:59 Uhr