Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Fl.-Nr. 25/34, Gemarkung Mickhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 15.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 15.07.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung

Fl.-Nr.:                                25/34, Gemarkung Mickhausen

Für die Bebauung des Grundstückes wurden in der Vergangenheit zwei verschieden lautende  Bauanträge eingereicht:
  1. Neubau eines Gewerbeobjektes mit Wohnung – Gartenbaubetrieb mit Büroräumen und Showroom (Art der baulichen Nutzung gem. Bebauungsplan GEWERBEGEBIET)

  1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung (Art der baulichen Nutzung nach Befreiung MISCHGEBIET)

Im ersten Bauantrag war ein zweigeschossiges, in den Hang eingefügtes Gebäude mit versetzten Pultdächern geplant.
Diese Planung, inklusive der beantragten Befreiungen, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 10.09.2018 einstimmig genehmigt.

Von der im Bebauungsplan „Südlich der Waldberger Straße“ festgesetzten Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet wurde auf Antrag und in Abstimmung mit dem LRA befreit und infolge der tatsächlich vorhandenen Nutzung des Nachbargrundstücks der Zuordnung als Mischgebiet stattgegeben.

Der ursprüngliche Bauantrag wurde daraufhin nach Rücksprache mit dem Kreisbaumeister geändert und das Gebäude bei der geänderten Planung mit einem Flachdach versehen.

In der Gemeinderatssitzung vom 17.06.2019 wurden die für den Bauantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung“ erforderlichen Befreiungen detailliert aufgeführt.

Den in der Sitzung vom 17.06.2019 aufgeführten isolierten Befreiungen (s. Beschlussvorlage vom 17.06.2019)  wurde größtenteils in den vorangegangenen Sitzungen (Bauanträge 1. und 2.)  bereits stattgegeben.

Auf die Beschlussvorlage vom 17.06.2019 wird hiermit verwiesen.

Eine von dem Vorsitzenden vorgeschlagene Ortseinsicht hält der Gemeinderat aufgrund der Kenntnislage nicht für erforderlich.

Der Vorsitzende erteilt dem Bauherrn das Wort.

Der Bauherr geht nochmals auf den Standort des Gebäudes und des Carports, auf Dimensionierung und Positionierung der Terrasse sowie auf die geplante Lärchenholzverblendung im Obergeschoss ein.

Da die einzelnen beantragten Befreiungen nicht mehr in ihrer Gesamtheit präsent sind, erteilt der Vorsitzende das Wort an Frau Sterz vom Bauamt der VG Stauden.
Von Fr. Sterz werden die in der Sitzung vom 17.06.2019 beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes verlesen und erläutert.

Beschluss

Der Beschluss vom 17.06.2019 wird aufgehoben.

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben sowie den beantragten isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplane s vom 17.06.2019 das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 10.09.2019 09:16 Uhr