Tektur zum Bauantrag "Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Geräteraum", Fl.-Nr. 1668/2, Gemarkung Scherstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 16.01.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Geräteraum

Fl.-Nr.:                                1668/2, Gemarkung Scherstetten

Der ursprüngliche Bauantrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 01.08.2018 behandelt und positiv beschieden.

Vom Landratsamt Augsburg / Tiefbauverwaltung wurde eine Stellungnahme (Schreiben vom 29.11.2018) abgegeben, die eine Tektur erforderlich machte.

  1. Aufgrund der Ausfahrtsichtverhältnisse ist nur die Vorwärtsausfahrt erlaubt.
Darum ist die Zufahrt so auszubilden, dass ein Wenden auf dem Grundstück möglich ist.

In der vorliegenden Tekturplanung wurden Garage und Wohnhaus geringfügig versetzt, um innerhalb des Zufahrtbereiche s eine Wendemöglichkeit zu erhalten und vorwärts in die Kreisstraße einfahren zu können.
 

Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der Tekturplanung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.02.2019 12:19 Uhr