30iger-Zone in der Schulstraße
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderat Langenneufnach, 27.02.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) | Gemeinderat Langenneufnach | 27.02.2019 | ö | 9.1 |
Sachverhalt
Gemeinderat Albert Rohrer nimmt Stellung zur Anfrage von Frau Hauber im TOP „Der Bürger hat das Wort“. Nach gültiger Straßenverkehrsordnung ist die Beschränkung der Schulstraße auf 30 km nicht sinnvoll, da die Pkw`s aufgrund der eingebauten Bodenwelle im Bereich der Schule und des Kindergartens nicht schneller als 30 km fahren können. Die Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches hätte zur Folge, dass die Parkplätze gekennzeichnet werden müssten. Die Parkmöglichkeiten im Bereich der Schule und des Kindergartens würden sich aber dadurch
verringern.
Datenstand vom 28.03.2019 10:23 Uhr