Aufstellungs- Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 "Sondergebiet Lebensmittelmarkt"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 27.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.03.2019 ö 3

Sachverhalt

Frau Finkenzeller vom Büro Opla erläutert die ausgearbeiteten Planunterlagen zum Bebauungsplanes Nr. 16 „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“. Die Planunterlagen wurden dem Gemeinderat im RIS bereitgestellt. Parallel hierzu wird das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.


Frau Finkenzeller erläutert die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung durch die Firma BEKON, Augsburg. Die Richtwerte werden eingehalten.
 

Diskussionsverlauf

In der Beratung werden in §  2 „Maß der baulichen Nutzung“ unter Punkt 3 die zulässige Wandhöhe (WH) auf max. 7, 5 m und die zulässige Gesamthöhe (GH) auf 8,5 m festgelegt.
Der Artenschutz und die Schaffung von Ausgleichsflächen werden detailliert erörtert .

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“. Er billigt die Pläne des Büros Opla vom 27.03.2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauBG durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Leonhard Eisenschmid-Strobel sieht sich als persönlich beteiligt nach Art. 49 GO an. Er nimmt nicht an der Abstimmung teil. Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Finkenzeller für die ausführlichen Erläuterungen. Sie verlässt die Sitzung um 20.10 Uhr.

Datenstand vom 11.04.2019 11:50 Uhr